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"Der befreiende Konzernabschluß nach internationalen Vorschriften" Die Bestimmungen des § 245a HGB

Produktinformationen ""Der befreiende Konzernabschluß nach internationalen Vorschriften" Die Bestimmungen des § 245a HGB"

Inhaltsangabe:Einleitung: § 245a HGB regelt die Vorschriften, nach denen ein Konzernabschluss mit befreiender Wirkung nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellt werden kann. Die Befreiung kann von alle österreichischen Mutterunternehmen auch ohne Notierung an einer in- oder ausländischen Börse in Anspruch genommen werden. Derzeit sind vorrangig die US-GAAP und die IAS für die Nutzung der Befreiungsvorschrift relevant. Gang der Untersuchung: Nach allgemeinen Erläuterungen und einer kurzen Vorgeschichte wird in der Diplomarbeit die Problematik behandelt, dass weder in den IAS noch in den US-GAAP eine Verpflichtung zur Erstellung eines eigenständigen (Konzern-) Lageberichts enthalten ist (obwohl börsennotierte Unternehmen in den USA sehr detaillierte Informationen preisgeben müssen). Anschließend werden die Probleme in Zusammenhang mit dem Erfordernis des Einklangs mit der 7. EG-Richtlinie sehr detailliert dargestellt. Zuerst werden Unvereinbarkeiten einzelner IAS mit den EG-Richtlinien und dazu die Feststellungen des Kontaktausschusses der EU und des IDW (Institut deutscher Wirtschaftsprüfer) erörtert. Die Europäische Kommission ist bemüht, durch offizielle Interpretationen auf Möglichkeiten hinzuweisen, wie ein Unternehmen Konfliktsituationen zwischen den EG-Richtlinien und den IAS in Hinblick auf die Erteilung des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers begegnen kann. Danach wird auch die Vereinbarkeit von HGB und US-GAAP näher untersucht. Darüber hinaus wird auch der deutsche Rechnungslegungsstandard Nr. 1 Befreiender Konzernabschluss nach § 292a dHGB Einklang einzelner IAS und SFAS (die Regeln der US-GAAP) mit den EG-Bilanzrichtlinien behandelt. Anschließend werden alle anderen Bestimmungen des § 245a HGB (Erläuterung der vom österreichischen Recht abweichenden angewandten Methoden, Gleichwertigkeit der Aussagekraft mit einem HGB-Konzernabschluss und -lagebericht, Prüfung und Bestätigung der Befreiung durch den Abschlussprüfer und die Erfordernis des Bestätigungsvermerks) behandelt. Es werden überdies zwei Vorschläge, wie ein Bestätigungsvermerk hinsichtlich eines Konzernabschlusses nach IAS oder US-GAAP aussehen könnte, unterbreitet. Abschließend werden noch Probleme im Zusammenhang mit der Offenlegung, Aufstellungsfristen und die Möglichkeit eines Bestätigungsvermerks nach international anerkannten Prüfungsgrundsätzen [...]
Eigenschaften ""Der befreiende Konzernabschluß nach internationalen Vorschriften" Die Bestimmungen des § 245a HGB"
Format: Taschenbuch / Softcover
Thema/BIC: Betriebswirtschaft und Management, Rechnungswesen
Verlag: Diplom.de

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EU Gewährleistungssiegel

Die EU führt ein verpflichtendes, einheitliches EU-Label zur Information über die gesetzliche Gewährleistung ein, ergänzt durch ein Garantielabel, sofern eine freiwillige Herstellergarantie besteht.

Ziel der neuen Regelung ist es, Verbraucherrechte transparenter darzustellen und europaweit einheitliche Informationsstandards zu schaffen. Verbraucher sollen auf einen Blick erkennen können, welche gesetzlichen Mindeststandards gelten, unabhängig davon, in welchem Land oder bei welchem Händler sie einkaufen.

EU Warranty Label

The European Union is introducing a mandatory, standardized EU label to provide information about consumers’ statutory warranty rights. This will be complemented by a guarantee label where a voluntary manufacturer’s guarantee is offered.

The purpose of this new regulation is to make consumer rights more transparent and to establish consistent information standards across the European Union. Consumers should be able to see at a glance which statutory minimum protections apply, regardless of the country or retailer from which they make a purchase.