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Draisine, Velociped und deren Erfinder Carl von Drais

Produktinformationen "Draisine, Velociped und deren Erfinder Carl von Drais"

Die Draisine oder Laufmaschine (so die auch vom Erfinder gebrauchte Bezeichnung) ist ein einspuriges, von Menschenkraft betriebenes Fahrzeug ohne Pedale, das als Urform des heutigen Fahrrads gilt. Sie wurde von dem badischen Erfinder Karl von Drais 1817 vorgestellt und 1818 zum Patent angemeldet (badisches Privileg vom 12. Januar 1818 und französisches Brevet vom 17. Februar 1818). Karl von Drais entwickelte bis zum Sommer 1817 eine einspurige Version und unternahm mit der vom Mannheimer Stellmacher Frey gebauten Maschine die erste längere Fahrt am 12. Juni 1817 von seinem Wohnhaus in Mannheim auf der gut ausgebauten "Chaussee" zum Schwetzinger Relaishaus im heutigen Mannheimer Stadtteil Rheinau. "Für vier Poststunden Weg benötigte er eine Stunde". "Ohne große Anstrengung dreizehn bis fünfzehn Kilometer pro Stunde, das war eine Sensation". In ebenem Gelände war mit der Draisine eine rasche Fortbewegung möglich; sieht man vom Pferd und Schlittschuhfahren ab. Drais verkaufte die Draisine zu einem Preis von 1 Carolin (44 Gulden) - eine Maschine mit Verstellmöglichkeiten für unterschiedliche Körpergrößen gab es für 50 Gulden - mit einem kleinen Metallplättchen mit seinem Wappen. Der Besitzer erwarb damit das Recht, die Maschine gemäß dem badischen Privileg vom 12. Januar 1818 zu fahren. Drais lieferte Maschinen an den Herzog von Sachsen-Weimar, Herzog von Gotha, Graf von Lindemann in Frankfurt an der Oder, General von Pelet, Graf Strascensky in Prag und Kammerherr Reuttner von Weyl in Aichstetten. (Wiki)Der vorliegende Band ist mit 15 S/W Abbildungen auf 8 Tafeln illustriert.Nachdruck der historischen Originalauflage von 1884.
Eigenschaften "Draisine, Velociped und deren Erfinder Carl von Drais"
Format: Taschenbuch / Softcover
Thema/BIC: Verkehr: Ratgeber, Sachbuch
Verlag: Fachbuchverlag-Dresden

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EU Gewährleistungssiegel

Die EU führt ein verpflichtendes, einheitliches EU-Label zur Information über die gesetzliche Gewährleistung ein, ergänzt durch ein Garantielabel, sofern eine freiwillige Herstellergarantie besteht.

Ziel der neuen Regelung ist es, Verbraucherrechte transparenter darzustellen und europaweit einheitliche Informationsstandards zu schaffen. Verbraucher sollen auf einen Blick erkennen können, welche gesetzlichen Mindeststandards gelten, unabhängig davon, in welchem Land oder bei welchem Händler sie einkaufen.

EU Warranty Label

The European Union is introducing a mandatory, standardized EU label to provide information about consumers’ statutory warranty rights. This will be complemented by a guarantee label where a voluntary manufacturer’s guarantee is offered.

The purpose of this new regulation is to make consumer rights more transparent and to establish consistent information standards across the European Union. Consumers should be able to see at a glance which statutory minimum protections apply, regardless of the country or retailer from which they make a purchase.