Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
10 Mio. Produkte
Schneller Versand
Glückliche Kunden & Autoren
BESTSELLER-Produkte
Sicherer Onlineshop

"Elemente des Sachverhalts" im Sinne von Art. 3 Abs. 3 Rom I-VO

Produktinformationen ""Elemente des Sachverhalts" im Sinne von Art. 3 Abs. 3 Rom I-VO"

Studienarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 15, Universität Osnabrück, Veranstaltung: Schwerpunktbereich 1, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge der Globalisierung sind die Märkte in den letzten Jahrzehnten immer internationaler geworden. Marktschranken wurden abgebaut, globale Beschaffungs- und Absatzmärkte immer größer und komplexer. Grenzüberschreitende Vertragsbeziehungen sind aus dem Wirtschaftsverkehr für viele Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Parallel dazu hat auch die Parteiautonomie im Vertragsrecht an Bedeutung dazu gewonnen. Den Parteien soll die Möglichkeit eröffnet werden, diejenige Rechtsordnung zu wählen, die ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen am ehesten entspricht. Obschon die dogmatische Herleitung der Parteiautonomie unterschiedlich begründet wird, befindet sie sich nahezu auf der ganzen Welt auf einem Siegeszug und hat sich zu einem der wichtigsten Grundsätze des internationalen Vertragsrechts entwickelt. Trotz dieser Tendenz ist die Parteiautonomie im europäischen Kollisionsrecht - im wahrsten Sinne des Wortes - nicht grenzenlos: Die autonome Rechtswahl wird insbesondere dort eingeschränkt, wo ihr Eingriffsnormen (Art. 9 Rom I-VO) oder die öffentliche Ordnung (ordre public, Art. 21 Rom I-VO) entgegenstehen. Eine weitere Beschränkung wird bei Inlandssachverhalten vorgenommen; Hat ein Sachverhalt ausschließlich Bezüge zu einem einzigen Staat, können die Parteien zwar grundsätzlich eine Rechtswahl treffen, gem. Art. 3 Abs. 3 Rom I-VO bleiben die zwingenden Vorschriften des Bezugsstaates davon jedoch unberührt. Der Grund für die Beschränkungen ist, dass der Staat andernfalls der Möglichkeit beraubt werden würde, effektiv zwingendes Recht zu setzen, denn jenes könnte andernfalls von den Parteien durch eine Rechtswahl umgangen werden. Wo die Grenze zwischen einem Inlandssachverhalt und einem Auslandssachverhalt verläuft, bzw. welche Elemente des Sachverhaltes vorliegen müssen, damit ein Auslandssachverhalt anzunehmen ist, ist Quell verschiedener Interpretationen und hat zu einem über Jahrzehnte schwelenden Meinungsstreit geführt.
Eigenschaften ""Elemente des Sachverhalts" im Sinne von Art. 3 Abs. 3 Rom I-VO"
Format: Taschenbuch / Softcover
Thema/BIC: Rechtswissenschaft, allgemein
Verlag: GRIN Verlag

0 von 0 Bewertungen

Durchschnittliche Bewertung von 0 von 5 Sternen

Bewerten Sie dieses Produkt!

Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit anderen Kunden.


EU Gewährleistungssiegel

Die EU führt ein verpflichtendes, einheitliches EU-Label zur Information über die gesetzliche Gewährleistung ein, ergänzt durch ein Garantielabel, sofern eine freiwillige Herstellergarantie besteht.

Ziel der neuen Regelung ist es, Verbraucherrechte transparenter darzustellen und europaweit einheitliche Informationsstandards zu schaffen. Verbraucher sollen auf einen Blick erkennen können, welche gesetzlichen Mindeststandards gelten, unabhängig davon, in welchem Land oder bei welchem Händler sie einkaufen.

EU Warranty Label

The European Union is introducing a mandatory, standardized EU label to provide information about consumers’ statutory warranty rights. This will be complemented by a guarantee label where a voluntary manufacturer’s guarantee is offered.

The purpose of this new regulation is to make consumer rights more transparent and to establish consistent information standards across the European Union. Consumers should be able to see at a glance which statutory minimum protections apply, regardless of the country or retailer from which they make a purchase.