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'Intangible Goods' als Leistungsgegenstand internationaler Online-Kaufverträge

Produktinformationen "'Intangible Goods' als Leistungsgegenstand internationaler Online-Kaufverträge"

Innerhalb des E-Commerce kommt dem Austausch materieller Güter derzeit noch die größte Bedeutung zu; der - zukünftige - Schwerpunkt des Handels im Internet wird im durchgängig elektronischen Vertrieb immaterieller Waren und Dienstleistungen liegen, unter Beteiligung von Vertragsparteien, die in unterschiedlichen Rechtsordnungen situiert sind. Die Untersuchung geht daher dem Problem nach, ob das Kaufrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (CISG) bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen, deren Leistungsgegenstände nicht körperliche Produkte sind, anwendbar ist. Geklärt wird ebenfalls, ob aufgrund des Internationalen Privatrechts (IPR) das Haustürwiderrufsgesetz, das Produkthaftungsgesetz, das Verbraucherkreditgesetz, das AGB-Gesetz und das Fernabsatzgesetz Anwendung finden. Im Hinblick auf sogenannte 'Intangible Goods' (Software, MP3-Dateien etc.) wird erörtert, inwieweit der Übertragungsvorgang, bei dem eine Person den Gegenstand ohne Verwendung eines körperlichen Datenträgers direkt über das Internet erhält, die Leistungsbewirkung also elektronisch via Datenfernübertragung erfolgt, einer Heranziehung dieser Gesetze im Wege steht.
Eigenschaften "'Intangible Goods' als Leistungsgegenstand internationaler Online-Kaufverträge"
Format: Taschenbuch / Softcover
Thema/BIC: Betriebswirtschaft und Management, Digital- und Informationstechnologien: Rechtliche Aspekte, Internationales Recht, Rechtssysteme: Allgemeines, Unternehmenssoftware, Zivilrecht, Privatrecht, allgemein
Verlag: Peter Lang

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EU Gewährleistungssiegel

Die EU führt ein verpflichtendes, einheitliches EU-Label zur Information über die gesetzliche Gewährleistung ein, ergänzt durch ein Garantielabel, sofern eine freiwillige Herstellergarantie besteht.

Ziel der neuen Regelung ist es, Verbraucherrechte transparenter darzustellen und europaweit einheitliche Informationsstandards zu schaffen. Verbraucher sollen auf einen Blick erkennen können, welche gesetzlichen Mindeststandards gelten, unabhängig davon, in welchem Land oder bei welchem Händler sie einkaufen.

EU Warranty Label

The European Union is introducing a mandatory, standardized EU label to provide information about consumers’ statutory warranty rights. This will be complemented by a guarantee label where a voluntary manufacturer’s guarantee is offered.

The purpose of this new regulation is to make consumer rights more transparent and to establish consistent information standards across the European Union. Consumers should be able to see at a glance which statutory minimum protections apply, regardless of the country or retailer from which they make a purchase.