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Besonderheiten bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Insolvenzfall

Produktinformationen "Besonderheiten bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Insolvenzfall"

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,7, Universität Duisburg-Essen, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach § 1 Satz 1 InsO dient das Insolvenzverfahren dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Ver-mögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung zur Aufrechterhaltung des Unternehmens getroffen wird. Insolvenzen sind die Folgen von offenkundigen krisenhaften Entwick-lungen, welche insbesondere durch wirtschaftliche Schwierigkeiten ent-stehen. Ein stetiger Begleiter dieser Misswirtschaft sind die Kündigungen von Arbeitsverhältnissen. Bei der Insolvenz eines Unternehmens sind in der Regel neben finanziellen, betriebswirtschaftlichen oder geschäftspolitischen Maßnahmen auch Entscheidungen erforderlich, die die Belegschaft des Unternehmens betreffen. Diese Personalfreisetzungen werden auch dann als gängig angesehen, wenn an Stelle einer Liquidation des Unternehmens eine Sanierung durch Unternehmensreorganisation erfolgen soll.Bei der Liquidation oder der Sanierung kann es notwendig sein, durch anzeige- und interessenausgleichspflichtige Massenentlassungen gemäß §§ 17 ff. KSchG oder sozialplanpflichtigen Personalabbau gemäß § 112 Abs. 1 BetrVG Arbeitsplätze einzusparen. Will man die insolvenzbedingte Arbeitslosigkeit messen, so stehen dafür kaum verlässliche Angaben zur Verfügung. Eine Statistik zur Schaffung eines bundeseinheitlichen amtlichen Vergleichsmaßstabs besteht nicht. So variiert die Schätzung über insolvenzbedingte Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland sehr stark. Im Folgenden werden die insolvenzrechtlichen Besonderheiten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgezeigt, um so einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu geben.
Eigenschaften "Besonderheiten bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Insolvenzfall"
Format: Taschenbuch / Softcover
Thema/BIC: Arbeitsrecht, allgemein
Verlag: GRIN Verlag

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Die EU führt ein verpflichtendes, einheitliches EU-Label zur Information über die gesetzliche Gewährleistung ein, ergänzt durch ein Garantielabel, sofern eine freiwillige Herstellergarantie besteht.

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EU Warranty Label

The European Union is introducing a mandatory, standardized EU label to provide information about consumers’ statutory warranty rights. This will be complemented by a guarantee label where a voluntary manufacturer’s guarantee is offered.

The purpose of this new regulation is to make consumer rights more transparent and to establish consistent information standards across the European Union. Consumers should be able to see at a glance which statutory minimum protections apply, regardless of the country or retailer from which they make a purchase.