Internationales Recht, Ausländisches Recht
"Armação da informação" e liberdade de expressão
"Ausnahmen sind eng auszulegen'.
"Beschränkungen' des freien Dienstleistungsverkehrs.
Für diesen Titel ist noch kein Beschreibungstext vorhanden.
"Body Snatching" in contemporary Aotearoa/New Zealand: A legal conflict between cultures
Master's Thesis from the year 2009 in the subject Law - European and International Law, Intellectual Properties, grade: 1,00, University of Otago (Law), course: LL.M., language: English, abstract: In recent years, there have been several high profile instances where M¿ori wh¿nau1 have taken the body of a loved one against the wishes of other immediate family members for the purposes of burying the relative on ancestral land. A high profile incident occurred in1995, with the uplifting of the entertainer Billy T. James' body from his home by his uncle, so that, in accordance with M¿ori custom, the body could lie on a marae2 for a period of mourning. Since the Billy T. James case,3 there have been a number of so-called "body snatching" incidents including the "snatching" of the body of John Takamore, and the "snatching" of the body of Tina Marshall-McMenamin.
"Corporate Human Rights Responsibility"
"Die Ehefrau". Die rechtshistorische Reise vom Besitz zur gleichberechtigten Partnerin
"FRAND"-standardessentielle Patente und ihre lizenzierte Nutzung im Lichte des Europäischen Kartellrechts
Masterarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1, Universität Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: "Standardessentielle Patente" (SEPs) enthalten die Ergebnisse oft aufwendiger Forschung, die für die Erzeugung von Gütern erforderlich sind, die vor wenigen Jahren noch nicht existierten oder Privilegien waren und heute unverzichtbare Technologien verkörpern. Es entspricht dem natürlichen Empfinden, dass alle mit derartigen Patenten verbundenen Aufwendungen einschließlich eines angemessenen Gewinnes vom Markt zu vergüten sind. Unbestritten ist auch, dass die durch den Patentschutz gewährte Vormachtstellung ein Anreiz für Fortschritt und Weiterentwicklung sein soll.Das Innehaben eines Patents und dessen Verwertung ist ein unbedenkliches Marktverhalten, solange das Unternehmen verantwortungsbewusst dafür sorgt, dass ein wirksamer und unverfälschter Wettbewerb am Markt nicht beeinträchtigt wird. Funktioniert dieser Wettbewerb nicht mehr, weil das Unternehmen seine Marktstellung missbraucht, sind Eingriffe des Gesetzgebers in das Eigentum gerechtfertigt, sofern die Patentinhaber nicht auf freiwilliger Basis Regeln schaffen, die den Wettbewerb und den Fortschritt nicht behindern bzw überhaupt erst ermöglichen.Im Zentrum dieser Arbeit steht das Prinzip der "FRAND"-Kriterien und damit einhergehende faire, angemessene und nicht-diskriminierende Technologietransfervereinbarungen. Sie kann sich aber nicht nur auf die Betrachtung der angemessenen Lizenzgebühr im Falle einer Lizenzierung beschränken, denn dieser ist ein Produkt aus einem Konglomerat von rechtlichen, wirtschaftlichen und taktischen Argumenten. Daher sind die folgenden Problemfelder zu behandeln:¿ wann liegt überhaupt ein kartellrechtlich missbräuchliches Marktverhalten vor;¿ welchen Standardisierungsorganisationen (SSOs) ist es erlaubt, Standards zu erlassen, ohne mit dem Kartellrecht in Konflikt zu geraten;¿ was unternehmen die Patentinhaber, um sich des Vorwurfs der willkürlichen Ausnutzung der Immaterialgüterrechte zu entziehen und¿ welche Mittel stehen den Behörden und Gerichten innerhalb der Europäischen Union zur Verfügung, um einen Missbrauch zu erkennen und abzustellen.In dieser Masterthesis werden bspw jene speziellen Tatbestände untersucht, die mit dem AEUV potentiell in Konflikt stehen oder auf internationaler Ebene Einfluss auf die Europäische Rechtslage haben. Des Weiteren werden auch die erlaubten Strategien und Mittel zur Maximierung des Profits aus Lizenzen analysiert.
"Heilung durch Statutenwechsel' im internationalen Eheschließungsrecht.
Für diesen Titel ist noch kein Beschreibungstext vorhanden.
"Islamic Government
"Meta-Tagging" - Delito informático en los mercados internacionales del Internet
Seminar paper del año 2009 en eltema Derecho - Otros sistemas jurídicos, derecho comparado, Nota: 13 Punkte, Universidad Autónoma de Madrid , Idioma: Español, Resumen: IntroducciónLa internacionalización de los mercado se ha visto acentada en las últimas décadas gracias a Internet. Este fenómeno si bien ha generado importantes tajas, puesto que la expansión empresarial y la distribución de productos y servicios se ha visto favorecida por el proceso de globalización, también ha planteado numerosos problemas jurídicos, entre los destaca el abusivo de marcas en los meta tags, del que nos ocuparemos en el presente trabajo. En un primer momento, el conflicto surge en Estados Unidos y posteriormente se extiende a países como Alemania, Italia, Dinamarca y el Reino Unidos viéndose obligado el TJCE a desarrollar una jurisprudencia basada en los conceptos desarrollados por los tribunales norteamericanos.Aunque hoy en día a menudo se parece que los meta tags ya no tienen ningún importancia para los motores de búsquedas, por pertenecer a tecnología desfasada, no debemos olvidar que los motores de búsqueda requieren meta tags para alistar sus páginas (dejando al lado los distintos tipos de meta tags a los que haremos referencia más delante). Si no hubiera meta tags no se indexarían correctamente los buscadores. Por otra parte, los conflictos que el uso de meta tags puede plantear en relación con Derecho de Marcas y la Competencia Desleal, así como si el uso de marcas como meta tags puede ser constitutivo de ser un delito informático, son cuestiones que aun no han sido objeto de tratamiento por la jurisprudencia española. No obstante, parece probable que en el futuro los tribunales españoles se vean obligados a acudir a alguna de las incontables sentencias que existen al respecto en la jurisprudencia alemana. El método que utilizaré a analizar el tema es como sigue. Primero doy una visión conjunta sobre el Internet y la inc
"Private enforcement" im EU-Beihilfenrecht. Wesentliche Aspekte und Problemfelder
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wird das "private enforcement" des EU-Beihilfenrechts umfassend erläutert und es werden verschiedene Probleme beleuchtet, die das "private enforcement" in seiner praktischen Etablierung zu hemmen scheinen. Um fairen Wettbewerb zwischen den einzelnen Unternehmen in der Europäischen Union zu gewährleisten, gibt es das EU-Beihilfenrecht, welches einen Teilbereich des europäischen Wettbewerbsrechts darstellt. Das Beihilfenrecht regelt in seiner speziellen Ausprägung das Verhalten des Staates am Markt, nicht hingegen das der Marktteilnehmer. Es soll verhindern, dass einzelne Unternehmen gegenüber anderen Wettbewerbern bessergestellt werden, indem der Staat diese mit Haushaltsmitteln unterstützt. Gäbe es keine unionsrechtliche Kontrolle bei der Vergabe staatlicher Beihilfen, bestünde das Risiko, dass der unverfälschte Wettbewerb zwischen den Unternehmen in einen Wettbewerb der Staatshaushalte ausarten könnte.
"Rechtsstaat" oder "Rule of Law" - Von den Tücken der Übersetzung juristischer Begriffe
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 16.0, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Veranstaltung: Proseminar Rechtsvergleichung im Öffentlichen Recht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Rechtsvergleichung und die Rechtslinguistik befassen sich unter anderem mit dem Übersetzen von juristischen Texten, wobei aber der Übertragung von einzelnen Termini eine Kernrolle zuerkannt wird.In dieser Arbeit werden hierzu die Übersetzung von "Rechtsstaat" und "Rule of Law" und die damit verbundenen Probleme näher beleuchtet. Dazu wird in drei Schritten versucht, die beiden Rechtsbegriffe in die jeweils andere Sprache zu übertragen. Begonnen wird dabei mit dem Versuch einer wörtlichen Übersetzung, gefolgt von einer synonymen Verwendung der korrespondierenden Begriffe und schließlich wird mit einer Umschreibung geendet.In einem Anhang werden zwei weitere Probleme der juristischen Übersetzung von Rechtsbegriffen aufgezeigt, die bei "Rule of Law" und "Rechtsstaat" nicht auftreten.
"The Tory Party at Prayer". An assessment of Anglican voters' association with the Conservative Party
Diploma Thesis from the year 2014 in the subject Law - European and International Law, Intellectual Properties, grade: Pending, University of Lincoln, course: Global Justice, language: English, abstract: The aim of this study is to identify the reasons behind Anglican voters' association with the Conservative Party. In the first section, the study will assess the relevant data taken from 'Voting and Values in Britain: Does religion count?' by researchers at Theos Think Tank. The research supports the assumption that Anglicans are more likely to vote Conservative than any other political party. Having distinguished the facts, the second section of the study will establish the reasoning behind this relationship. Here, the thesis will draw upon a number of sources in order to explain the association. It was concluded that Anglican voters' association with the Conservative Party is largely a response to the historical relationship between the two. It was further concluded that much of the reasoning behind Anglican voters' preference may be down to their values regarding key moral issues. Areas for further research are also suggested within this study.
"TUTELA PENAL DE LOS BIENES JURÍDICOS DE CARÁCTER INTERNACIONAL"
"Was ist Europa?" Zur Hermeneutik des "Europabegriffs"
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Lehrstuhl für Öffentliches Recht), Veranstaltung: Hauptseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Arbeit wird versucht, Ansatzpunkte zu einer Charakterisierung der Begrifflichkeit des Wortes "Europa" zu finden. Ausgangspunkt dieser juristischen Abhandlung ist die in Art. 49 EUV i. V. m. Art. 6 Abs. 1 EUV geregelte Bedingung zum Beitritt in die Europäische Union. Im Zusammenhang mit der Begriffsfindung werden insbesondere geographische und kulturelle Aspekte beleuchtet. Die Diskussion mündet in einer Erörterung zweier aktueller Fragestellungen im Zusammenhang mit der "Europa-Frage" und endet in einer Schlussfolgerung, die u. a. ein mögliches Szenario der Finalität der Europäischen Union (EU) beschreibt.
"Wer redet denn heute noch von der Vernichtung der Armenier ?" Adolf Hitlers zweite Rede vor den Oberkommandierenden auf dem Obersalzberg am 22. August 1939
"Öffentliche Verwaltung" und "öffentliche Gewalt". Integrationsfester Verfassungskern am europäischen Binnenmarkt
Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: magna cum laude, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: LL.M. for foreign law graduates, Sprache: Deutsch, Abstract: Der wesentliche Unterschied zu den geschriebenen und in der Judikatur entwickelten Rechtfertigungsgründen betreffend Eingriffe in die EU-Grundfreiheiten sind die Legalausnahmen in Art 45 IV und 51 I AUEV. Gemeint sind Beschäftigungen in der öffentlichen Verwaltung bzw. Dienstleistungen mit Ausübung öffentlicher Gewalt. Es handelt sich um staatsnahe Bereiche, die von der unionsrechtlichen Arbeitnehmerfreizügigkeit bzw. Dienstleistungsfreiheit von vornherein nicht umfasst sind, sodass insofern kein Beurteilungsspielraum offen ist. Fällt eine Tätigkeit in einen dieser Bereiche, so sind die Binnenmarktgrenzen bereits überschritten; eine Diskriminierung kommt nicht in Frage.Die Achtung der Verfassungsidentität und der Selbstverwaltung auf nationaler und lokaler Ebene zählt zu den tragenden Prinzipien des Unionsrechts. Allerdings darf man nicht verkennen, dass mit dem supranationalen Charakter der EU eine Teilaufgabe mitgliedstaatlicher Souveränität untrennbar verbunden ist. Insofern bildet sich ein Rechtsstreit besonderer Ausprägung. Einerseits beansprucht der EuGH das Auslegungsmonopol und vertritt in ständiger Rechtsprechung und seit geraumer Zeit den unmittelbaren Anwendungsvorrang des Unionsrechts, dem keine, wie immer gearteten, innerstaatlichen Vorschriften (also auch die Verfassung als Ganzes) vorgehen können. Zudem kommt das Gebot praktischer Wirksamkeit und einheitlicher Anwendung des Unionsrechts, welches durch Abweichungen und Divergenzen in den nationalen Rechtsordnungen nicht untergraben werden darf. Andererseits wollen sich aber die Mitgliedstaaten, nicht zuletzt durch die jeweiligen Verfassungsgerichte, gegen einen derartigen vermeintlichen Imperialismus womöglich absichern und bedienen sich dabei verschiedener Rechtsvorbehalte. Dies zeigt sich an der Solange-Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichts , aber auch am Scheitern des Verfassungskonvents , besonders deutlich.Die Ausnahme öffentlicher Verwaltung von der Freizügigkeit ist kein Privileg, welches etwa den Beamtenstatus für eigene Staatsbürger reservieren soll, sondern ein Staatsvorbehalt mit dem Ziel, einen staatsinternen, vom Staatsangehörigkeitsband besonders geprägten Bereich einzugrenzen. Selbst hier behält sich der EuGH aus obigen Gründen das Auslegungsmonopol. [...]
' Les clauses contractuelles abusives '
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: Upper 2nd, University of Warwick, Veranstaltung: French Law, Sprache: Deutsch, Abstract: Si l'on étudie les sources du droit en France on peut noter une distinction entre le droit écrit et le droit non écrit. Le droit non écrit se compose de la coutume, la jurisprudence et de la doctrine. La jurisprudence est constituée par l'ensemble des décisions rendues par des juridictions différentes. Elle n'est pas considérée comme une source de droit par tous.Une minorité de juristes affirme que le rôle du juge est seulement l'application des lois. Il n'a pas de pouvoir créateur. Cela s'explique par le principe de la séparation des pouvoirs. En revanche on doit considérer les cas où la loi n'est pas suffisante.
'Armed Attack' and Article 51 of the Un Charter
'Free Speech' v 'Political Correctness'
'Islamisches Recht' im deutschen Schiedsgerichtsverfahren?
'Non-Lethal' Weapons
This book provides an up-to-date analysis of the development and deployment of 'non-lethal' weapons by police and military organizations. It reviews the key technologies, issues, and dangers, with particular attention to the development of drugs, lasers, microwaves, and acoustics as incapacitating weapons.
'Oruzhie informacii' i swoboda wyrazheniq mnenij
'Otwetstwennost' po zaschite' i 'Arabskaq wesna'