Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
10 Mio. Produkte
Schneller Versand
Glückliche Kunden & Autoren
BESTSELLER-Produkte
Sicherer Onlineshop

Das Geschäft der Genealogen als Geschäftsführung ohne Auftrag

Produktinformationen "Das Geschäft der Genealogen als Geschäftsführung ohne Auftrag"

Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Wirtschaftsuniversität Wien (Institut für Zivil- und Unternehmensrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: "Hat die Erbensuche ein Ende gefunden?" - fragte Tschugguel Ende des Jahres 2014 in seiner Glosse zur OGH-Entscheidung 3 Ob 228/13w, mit der der Oberste Gerichtshof eine entscheidende Wende in seiner Rechtsprechung vollzogen hatte, wohl nicht ohne eine gewisse Genugtuung. Schließlich war es, gemeinsam mit zahlreichen weiteren Autoren, seine vehemente Kritik an der bisherigen Rechtsprechung, die diese Wende erst begründet hatte.Das durchaus heikle Thema, mit dem sich der OGH nun bereits zum dritten Mal, dieses Mal aber mit einer deutlich geänderten Rechtsansicht, beschäftigt, ist jenes der Entlohnung der Genealogen in Österreich. Dieser Berufsstand wird in dem für die Zwecke dieser Arbeit interessanten Fall dann aktiv, wenn eine scheinbar erbenlose Erbmasse einem tatsächlich vorhandenen, jedoch nur schwierig auffindbaren Erben zukommen soll. Es ist an ihnen, diese potentiellen Erben ausfindig zu machen, ihre Erbenstellung nachzuweisen und schließlich die Auszahlung des Erbes an diese zu veranlassen.Dass die Genealogen für diese Dienstleistung eine entsprechende Entlohnung verlangen, ist dabei ebenso wenig ungewöhnlich, wie die Praxis, dass diese Entlohnung zumeist als ein vertraglich festgelegter Prozentsatz der Erbmasse erfolgt. Das dabei mitunter Prozentsätze von über 30% vereinbart werden, mag auf den ersten Blick zwar hoch erscheinen, zu bedenken ist allerdings, dass die Genealogen zu Beginn ihrer Arbeit die absolute Größe des Erbes nicht kennen und mit diesem prozentualem Honorar ein nicht unerhebliches Risiko eingehen.Schon viel eher ungewöhnlich - und damit nähern wir uns dem Kern der Problematik mit der sich diese Arbeit beschäftigt - ist oder besser war, dass die Genealogen bis zur oben erwähnten Entscheidung des OGH sich einer ebenso hohen Entlohnung sicher sein konnten, auch wenn diese nicht vertraglich mit dem potentiellen Erben vereinbart wurde. Hinter diesem Anspruch trotz ungefragter, ja sogar ungewollter Leistung steckt das Rechtsgebilde der nützlichen Geschäftsführung ohne Auftrag, welche den Ersatz eines Verdienstentganges und auch eine Entlohnung begründet. Das diese Entlohnung in 1 Ob 2168/96x erstmals vom OGH nicht nach aufgewendeter Arbeitszeit, sondern wie oben angedeutet, als Prozentsatz des Vermögens aus der Verlassenschaft zugesprochen wurde, ist ebenfalls Gegenstand dieser Arbeit.
Eigenschaften "Das Geschäft der Genealogen als Geschäftsführung ohne Auftrag"
Format: Taschenbuch / Softcover
Thema/BIC: Familienrecht
Verlag: GRIN Verlag

0 von 0 Bewertungen

Durchschnittliche Bewertung von 0 von 5 Sternen

Bewerten Sie dieses Produkt!

Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit anderen Kunden.


EU Gewährleistungssiegel

Die EU führt ein verpflichtendes, einheitliches EU-Label zur Information über die gesetzliche Gewährleistung ein, ergänzt durch ein Garantielabel, sofern eine freiwillige Herstellergarantie besteht.

Ziel der neuen Regelung ist es, Verbraucherrechte transparenter darzustellen und europaweit einheitliche Informationsstandards zu schaffen. Verbraucher sollen auf einen Blick erkennen können, welche gesetzlichen Mindeststandards gelten, unabhängig davon, in welchem Land oder bei welchem Händler sie einkaufen.

EU Warranty Label

The European Union is introducing a mandatory, standardized EU label to provide information about consumers’ statutory warranty rights. This will be complemented by a guarantee label where a voluntary manufacturer’s guarantee is offered.

The purpose of this new regulation is to make consumer rights more transparent and to establish consistent information standards across the European Union. Consumers should be able to see at a glance which statutory minimum protections apply, regardless of the country or retailer from which they make a purchase.