Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht
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Anfechtungsrechtliche Erstattungsansprüche nach § 133 InsO. Eine kritische Betrachtung der Auswirkungen auf den Anspruchsgegner im Insolvenzverfahren
Masterarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,7, Hamburger Fern-Hochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Verzahnung von materiellem und formellem Insolvenzrecht, die Komplexität der Materie und das hohe Tempo in der Rechtsprechung haben das Insolvenzrecht seit seinem Bestehen zu einem dynamisch wachsenden Rechtsgebiet gemacht. Den wohl bedeutendsten Anteil darin macht das Insolvenzanfechtungsrecht aus. Kein anderes dem Insolvenzverwalter zur Verfügung stehendes Instrumentarium, steht derart im Focus der andauernden Rechtsprechung sowie der Öffentlichkeit. Obgleich der Insolvenzanfechtung in der Insolvenzordnung nur ein verhältnismäßig geringer Anteil zuteilwird, ist die überwiegende Rechtsprechung im Insolvenzrecht von ihr geprägt. Die Insolvenzanfechtung tangiert jeden am Verfahren beteiligten unmittelbar. Sie ist ein wirksames Mittel die Insolvenzmasse zu mehren und hat somit auch Auswirkung auf die Vergütung des Insolvenzverwalters. Der Anfechtungsgläubiger, der nicht zwingend notwendig auch Insolvenzgläubiger sein muss, nimmt in der breiten Öffentlichkeit die Rolle des Opfers des Insolvenzverwalters und einer willkürlich auslegbaren Insolvenzordnung ein. . Aus der Sicht des Insolvenzverwalters handelt es sich um Gläubiger, die den eigenen Interessen verpflichtet, den Schuldner zu einer sie begünstigenden und den übrigen Gläubigern benachteiligen Rechtshandlung bewegen sollen, ehe dieser die Zahlungen gänzlich einstellt. Die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte, wie der Autor im Rahmen dieser Arbeit aufzuzeigen versucht.Zunächst wird der Autor die Grundlagen und den Aufbau einer Insolvenzanfechtung sowie deren Tatbestandsmerkmale, die einer erfolgreichen Geltendmachung des Anfechtungsanspruches nach § 133 InsO zugrunde liegen, erläutern. Sodann wird er auf die Entwicklung des Insolvenzanfechtungsrechts, insbesondere auf die jüngste Insolvenzrechtsreform, die am 05.04.2017 in Kraft getreten ist, näher eingehen. Weiterhin wird er sich mit dem Sinn und Zweck der Insolvenzordnung, welche die gemeinschaftliche Befriedigung der schuldnerischen Gläubiger ist, auseinandersetzen und herausarbeiten, ob dieser mit dem Anfechtungsrecht vereinbar ist. Anhand eines Fallbeispiels werden sowohl die bestehenden Möglichkeiten der Gläubiger und Schuldner aufgezeigt, Vermögenswerte insolvenzfest zu sichern, als auch die Handhabe des Insolvenzverwalters nicht insolvenzrechtskonforme Handlungen zu verhindern und zugunsten der Gläubigergesamtheit zu verwerten und zu verteilen.
Anspruch auf Entrichtung der vereinbarten Vergütung. Zivilrecht - BGB AT
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 8P, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Sprache: Deutsch, Abstract: Anspruch auf Entrichtung der vereinbarten Vergütung.U könnte gegen G einen Anspruch auf Zahlung in Höhe von EUR 3.000 aus § 631 I BGB haben. Hierzu müsste ein zwischen den Parteien geschlossener Werkvertrag vorliegen. Ein Werkvertrag ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, bestehend aus zwei oder mehreren, in Bezug aufeinander abgegebenen und korrespondierenden Willenserklärungen, Angebot und Annahme nach §§ 145, 147 BGB.
Beihilfe zur Straftat durch berufstypische Handlungen
Masterarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 2,0, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Fragen rund um die Gehilfenstrafbarkeit neutraler oder berufstypischer Handlungen ist seit jeher umstritten. Das Problem der neutralen Beihilfe ist vielmehr eine der meistdiskutierten Fragen der letzten Zeit in der strafrechtlichen Literatur. Ziel der Untersuchung ist es, den aktuellen Stand der Diskussion zu ergründen, indem die zur Lösung der Problematik in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Meinungen umfassend dargestellt werden. Am Ende wird auch ein Ausblick gegeben, inwieweit sich die Diskussion entwickeln könnte oder sollte.Neben allgemeinen Erwägungen zum Begriff der "berufstypischen Handlung" und grundsätzlichen strafrechtsdogmatischn Grundlagen, wird zunächst in einem kurzen Überblick die Strafbarkeit der "normalen" Beihilfe beleuchtet. Es werden die verschiedenen Formen von neutralen, berufstypischen Handlungen in Fallgruppen unterteilt, zum einen für einen besseren Überblick über die Vielgestaltigkeit der Handlungen, zum anderen weil an die Strafbarkeit beziehungsweise die Voraussetzungen einer Einschränkung derselben (teilweise) besondere Anforderungen gelten können. Anschließend werden die in der Literatur vertretenen Ansichten zur Lösung der Problematik umfassend untersucht und die an den jeweiligen Ansichten geäußerte Kritik dargestellt. In Kapitel G wird die Kasuistik der Judikatur zur Thematik der berufstypischen Handlungen untersucht, ausgehend von einigen historischen Entscheidungen des Reichsgerichts sowie einigen älteren Entscheidungen des BGH.Danach geht es in einem eigenen Abschnitt um eine beachtliche Entwicklung der Rechtsprechung in den vergangenen 20 Jahren, ausgehend von einigen wichtigen Entscheidungen um das Jahr 2000 herum. Abschließend werden auch einige jüngst ergangene Entscheidungen des BGH untersucht. Ein gesondertes Kapitel widmet diese Arbeit der berufstypischen Handlung durch die anwaltliche Berufstätigkeit. Diese Fallgruppe weist gewisse Besonderheiten auf, die ausgehend von der Stellung des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege dargestellt werden. Abschließend wird der Streitstand in Rechtsprechung und Literatur kurz zusammengefasst und darüber hinaus ein Ausblick hinsichtlich der künftigen Entwicklung zum Umgang mit berufstypischen Handlungen gegeben.
Berliner Testament § 2269 BGB. Eine Darstellung
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 1,3, Fachhochschule Trier - Umwelt-Campus, Standort Birkenfeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand der Arbeit ist die Darstellung des Berliner Testaments nach § 2269 BGB, welches eine von Eheleuten häufig benutze Form des gemeinschaftlichen Testaments verkörpert. Die Ausgestaltung des Berliner Testaments sieht sich heutzutage mit verschiedenen Problemkonstellationen konfrontiert, welche für einen juristischen Laien nur schwer verständlich erscheinen. Die vorliegende Arbeit nimmt sich diesen Problematiken, welche in der Fachliteratur sowie Rechtsprechung vorrangig erörtert und diskutiert werden, in ausführlicher Weise an. Im ersten Kapitel werden zunächst die Grundzüge des gemeinschaftlichen Testaments eingehend erläutert. Hierbei konzentriert sich die Arbeit vor allem auf die Darstellung der Definition, Voraussetzungen, Formen und Arten des gemeinschaftlichen Testaments. Das zweite Kapitel bildet den Schwerpunkt dieser Arbeit. Nachdem zunächst das Berliner Testament erklärt wird, folgt in Anschluss die Darstellung der verschiedenen Gestaltungsformen. Danach werden die Auslegungsmöglichkeiten beschrieben, welche zur Interpretation eines Testaments herangezogen werden können. Darüber hinaus werden die wechselbezüglichen Verfügungen in einem Berliner Testament und die daraus resultierenden Probleme dem Leser näher gebracht. Ferner werden die Wiederverheiratungsklausel sowie die Pflichtteilsklauseln untersucht. Das zweite Kapitel endet mit der Darlegung der Besteuerung der Schlusserben nach §§ 15 Abs. 3 i. V. m. 6 Abs. 2 ErbStG sowie der damit einhergehenden erbschaftssteuerrechtlichen Problematik beim Berliner Testament. Die Arbeit findet ihren Abschluss im dritten Kapitel, in welchem die Grundsätze der Arbeit in einem persönlichen Resümee zusammengefasst werden.
Betreuungsrecht
Betreuungsrecht. BtR
BGB Allgemeines Schuldrecht
Skript aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Skripten der Schriftenreihe BBGB | Rechtsanwäte Grundlagenskripte zum Zivil- und Wirtschaftsrecht sollen dem Leser die Grundlagen des jeweils behandelten Rechtsgebiets vermitteln. Dabei wird der Ansatz verfolgt, die Systematik der Regelungen verständlich zu machen, in dessen Kontext die interpretierende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in seinen Grundlagenentscheidungen eingeordnet wird. Das Verständnis der Rechtssystematik führt den Leser zu einem souveränen und eigenständigen juristischen Denken.
BGB Sachenrecht
Skript aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Skripten der Schriftenreihe BBGB | Rechtsanwäte Grundlagenskripte zum Zivil- und Wirtschaftsrecht sollen dem Leser die Grundlagen des jeweils behandelten Rechtsgebiets vermitteln. Dabei wird der Ansatz verfolgt, die Systematik der Regelungen verständlich zu machen, in dessen Kontext die interpretierende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in seinen Grundlagenentscheidungen eingeordnet wird. Das Verständnis der Rechtssystematik führt den Leser zu einem souveränen und eigenständigen juristischen Denken.
Bürgerliches Gesetzbuch. BGB
Das Geschäft der Genealogen als Geschäftsführung ohne Auftrag
Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Wirtschaftsuniversität Wien (Institut für Zivil- und Unternehmensrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: "Hat die Erbensuche ein Ende gefunden?" - fragte Tschugguel Ende des Jahres 2014 in seiner Glosse zur OGH-Entscheidung 3 Ob 228/13w, mit der der Oberste Gerichtshof eine entscheidende Wende in seiner Rechtsprechung vollzogen hatte, wohl nicht ohne eine gewisse Genugtuung. Schließlich war es, gemeinsam mit zahlreichen weiteren Autoren, seine vehemente Kritik an der bisherigen Rechtsprechung, die diese Wende erst begründet hatte.Das durchaus heikle Thema, mit dem sich der OGH nun bereits zum dritten Mal, dieses Mal aber mit einer deutlich geänderten Rechtsansicht, beschäftigt, ist jenes der Entlohnung der Genealogen in Österreich. Dieser Berufsstand wird in dem für die Zwecke dieser Arbeit interessanten Fall dann aktiv, wenn eine scheinbar erbenlose Erbmasse einem tatsächlich vorhandenen, jedoch nur schwierig auffindbaren Erben zukommen soll. Es ist an ihnen, diese potentiellen Erben ausfindig zu machen, ihre Erbenstellung nachzuweisen und schließlich die Auszahlung des Erbes an diese zu veranlassen.Dass die Genealogen für diese Dienstleistung eine entsprechende Entlohnung verlangen, ist dabei ebenso wenig ungewöhnlich, wie die Praxis, dass diese Entlohnung zumeist als ein vertraglich festgelegter Prozentsatz der Erbmasse erfolgt. Das dabei mitunter Prozentsätze von über 30% vereinbart werden, mag auf den ersten Blick zwar hoch erscheinen, zu bedenken ist allerdings, dass die Genealogen zu Beginn ihrer Arbeit die absolute Größe des Erbes nicht kennen und mit diesem prozentualem Honorar ein nicht unerhebliches Risiko eingehen.Schon viel eher ungewöhnlich - und damit nähern wir uns dem Kern der Problematik mit der sich diese Arbeit beschäftigt - ist oder besser war, dass die Genealogen bis zur oben erwähnten Entscheidung des OGH sich einer ebenso hohen Entlohnung sicher sein konnten, auch wenn diese nicht vertraglich mit dem potentiellen Erben vereinbart wurde. Hinter diesem Anspruch trotz ungefragter, ja sogar ungewollter Leistung steckt das Rechtsgebilde der nützlichen Geschäftsführung ohne Auftrag, welche den Ersatz eines Verdienstentganges und auch eine Entlohnung begründet. Das diese Entlohnung in 1 Ob 2168/96x erstmals vom OGH nicht nach aufgewendeter Arbeitszeit, sondern wie oben angedeutet, als Prozentsatz des Vermögens aus der Verlassenschaft zugesprochen wurde, ist ebenfalls Gegenstand dieser Arbeit.
Das Kleingartengrundstück. Eine Betrachtung der relevanten Vertragstypen und spezialgesetzlichen Besonderheiten
Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,7, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Berlin früher Fachhochschule, Veranstaltung: Vertragsgestaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: Haben Sie sich jemals gefragt, welche verborgenen rechtlichen Fallstricke in Ihrem idyllischen Kleingarten lauern? Diese aufschlussreiche Arbeit enthüllt die komplexe Welt der Kleingartenverträge und -beziehungen, ein Thema, das weit mehr als nur blühende Blumen und reiche Ernten umfasst. Im Fokus steht das Kleingartenwesen mit all seinen Facetten, von der Definition des Kleingartens und des Kleingartenvereins über den Pachtvertrag bis hin zu den Rechten und Pflichten von Pächtern und Verpächtern. Tauchen Sie ein in die Tiefen des Pachtrechts, erfahren Sie alles über Pachtzins, Kündigungsfristen und die oft unterschätzte Kündigungsentschädigung. Ein besonderes Augenmerk gilt dem Pächterwechsel, einem kritischen Punkt, der sowohl rechtliche als auch emotionale Herausforderungen birgt. Die Analyse beleuchtet die unterschiedlichen Wertermittlungsmethoden und die sozialpolitische Bedeutung einer fairen Entschädigung. Darüber hinaus werden die untrennbare Verbindung von Mitgliedschaft im Kleingartenverein und Pachtvertrag sowie die Möglichkeiten und Grenzen des Kaufs von Kleingartengrundstücken detailliert untersucht. Diese Abhandlung ist ein unverzichtbarer Ratgeber für jeden Kleingärtner, Vereinsvorstand und Rechtsinteressierten, der Klarheit in die oft verwirrenden rechtlichen Rahmenbedingungen des Kleingartenwesens bringen möchte. Sie bietet einen umfassenden Überblick über das Bundeskleingartengesetz (BKleingG), die Vertragsgestaltung und die aktuellen Herausforderungen, mit denen Kleingartenvereine konfrontiert sind. Verstehen Sie die Feinheiten der Veräußerlichkeit, die Bedeutung der Wertermittlung und die rechtlichen Fallstricke, die bei der Übertragung eines Kleingartens auftreten können. Lassen Sie sich aufklären über die Rechte und Pflichten, die mit einem Kleingarten einhergehen, und vermeiden Sie kostspielige Fehler. Dieses Buch ist Ihr Schlüssel zu einem harmonischen und rechtssicheren Kleingartenleben. Von der Begriffsbestimmung über die Vertragsbeendigung bis hin zur Entgeltlichkeit beim Pächterwechsel - hier finden Sie Antworten auf alle Ihre Fragen rund um das Thema Kleingartenrecht. Erfahren Sie, wie Sie sich vor unberechtigten Forderungen schützen und Ihre Rechte als Pächter oder Verpächter wahren können. Ein Muss für alle, die im Kleingartenwesen aktiv sind und rechtliche Sicherheit suchen.
Das Mediationsgesetz. Überblick und aktuelle Problemfelder
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Georg-August-Universität Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Ausarbeitung werden (ausgewählte) aktuelle Problemfelder des Mediationsgesetzes erörtert, deren Lösungsansätze dargestellt und im Anschluss durch eigene Erwägungen evaluiert. Mit dem "Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung" wurde die europäische Richtlinie 2008/52/EG über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen in nationales Recht umgesetzt. Damit wurde die Mediation in Deutschland auf neue gesetzliche Grundlagen gestellt. Im hiesigen Kontext nutzte der deutsche Gesetzgeber die Gelegenheit, mit dem Mediationsgesetz (MediationsG), bis dato vakante, Regelungen zum Berufsfeld der Mediation zu schaffen. Auch wenn sich das Mediationsgesetz insgesamt breiter Zustimmung erfreut, bleibt es in der Rechtspraxis dennoch mit einigen Unsicherheiten und Schwächen behaftet.
Das neue Mietrecht
Das Notariat im internationalen und digitalen Umfeld
Das Recht der Bestattung. Ein juristischer Ratgeber
Das subjektive Recht
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 14, Universität Augsburg (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Arzthaftungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Recht und Pflicht sind die maßgeblichen Instrumente, mit deren Hilfe das Zivilrecht die rechtliche Stellung der Privatrechtssubjekte zueinander gestaltet. Dabei existiert eine zwangsläufige Korrelation zwischen dem Recht des Berechtigten und der Pflicht des Adressaten.Das Wort "Recht" ist in der deutschen Sprache zweideutig. Es steht einmal für die Summe aller Rechtsnormen, die für jedermann gelten, einmal für das Recht des Subjekts. Mithin verleiht die Betrachtungsweise dem Recht ein anderes Attribut: objektiv oder subjektiv. Letzteres, das subjektive Recht, ist, wie es von Thur einmal formulierte, "der zentrale Begriff des Privatrechts". Auch im Hinblick auf das Verständnis der Grund- und Menschenrechte nimmt es eine zentrale Rolle ein. Als Gegenbegriff zum objektiven Recht, bezeichnet er die dem einzelnen Individuum gebührende Rechtsposition. Damit lässt sich das subjektive Recht als emanatio des objektiven Rechts deuten. Das Rechtssubjekt als Träger von Rechten und Pflichten bildet mithin die Essenz der Theorie vom subjektiven Recht. Darin ist der ethische Individualismus der kantischen Rechtsphilosophie zu erkennen. Demgegenüber werden in totalitären Regimen, in welchen der Gemeinschaftsgedanke im Vordergrund steht, subjektive Rechte negiert. Im Vergleich dazu stellen die subjektiven Rechte heute gegebenenfalls im Verwaltungsprozessrecht bei der Bestimmung der Klagebefugnis nach § 42 II VwGO ein Problem dar. [...]
Das verfassungsrechtliche Verbot der Geschlechtsdiskriminierung als Verbot der sexistischen Diskriminierung
Delisting in der Insolvenz
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 14,0, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Veranstaltung: Insolvenz, Sanierung und Restrukturierung von Wirtschaftsunternehmen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit erläutert zunächst den Begriff des "Delisting" und geht normbezogen auf die verschiedenen Rechtsphänomene ein, die mit diesem Begriff bezeichnet werden. Sodann erläutert der Verfasser die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile einer Börsennotierung und damit auch des Börsengangs beziehungsweise -rückzugs. Im Anschluss wird die frühere Rechtslage vor Schaffung des § 39 Abs. 2 BörsG in seiner aktuellen Fassung dargestellt, die auch Grundlage der BGH-Rechtsprechung in den Sachen "Macrotron" und "FrosTa" war; die vorliegenden Ausführungen beschränken sich knapp, klar und prägnant auf die wesentlichen Aspekte der Thematik. Daraufhin wird sehr ausfürhlich auf die genannten Urteile sowie auf die Entscheidung des BVerfG "BVS" eingegangen - das war in der vorliegenden Breite und Tiefe nicht zwingend, ist aber für das Verständnis der aktuellen Thematik dennoch von einem gewissen Interesse, da sich sich nur vor diesem Hintergrund die Neuregelung des § 39 BörsG versteht.Im Rahmen der Erörterung der Neuregelung hält sich der Verfasser (unabhängig vin der Frage, ob der "FrosTa"-Entscheidung zuzustimmen sei) zu Recht eine Anwendung der "Holzmüller"- & "Mactrotron"-Grundsätze auf das Delisting für entbehrlich, so dass in der werbenden Gesellschaft allein der Vorstand für die Stellung des Widerrufsantrags zuständig sei und hierfür auch keiner HV-Zustimmung bedürfe. Auf dieser kapitalmarktrechten Basis wendet der Verfasser sich der eigentlichen insolvenzrechtlichen Frage zu, ob und unter welchen Voraussetzungen in der Insolvenz der AG ein Delisting durch den Verwalter beantragt werden dürfe. Zu Recht hält der Verfasser vinsoweit § 103 InsO für nicht einschlägig. In Bezug auf die Anwendung des § 39 Abs. 2 BörsG argumentiert er präzise und mit guten Argumenten für eine teleologische Einschränkung der Norm, da deren Geltung in der Insolvenz mit den vorrangigen Wertungen des Insolvenzrechts konfligiere und im Übrigen infolge der weitgehenden Enteignung der Aktionäre widersinnig sei.In formaler Hinsicht ist die Arbeit gelungen, das sehr ausführliche Schrifttum wird umfassend ausgewertet. Auch sprachlich können die Ausführungen überzeugen. Insgesamt hat der Verfasser eine überzeugende Bearbeitung der Thematik vorgelegt. Die relevanten Probleme werden nicht nur gesehen, sondern stets auf Höhe der aktuellen Diskussion vertieft diskutiert, wobei der Verfasser durchgängig dezidiert Stellung bezieht und die relevanten Argumente klar artikuliert.
Der Betreuungsunterhalt
Der Projektvertrag. Wesen und aktuelle Fragen
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 1,0, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Berlin früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Projektvertrag ist ein gesetzlich nicht definierter Vertragstyp. In Ermangelung einer gesetzlichen Legaldefinition ist es folglich erforderlich, den Begriff auszulegen, um sich seinem Wesen zu nähern. Da sich die Gesetzeslage aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung des Bauwesens stetig weiterentwickelt, müssen solche Entwicklungen bei der Betrachtung aktueller Fragen zum Projektvertrag mitberücksichtigt werden.In der Arbeit wird eine Auslegung des Begriffs erfolgen und es werden die Besonderheiten des Projektvertrags herausgestellt. Mögliche rechtliche Probleme des Projektvertrags werden erarbeitet und mit einer Betrachtung aktueller Gerichtsurteile zu Projektverträgen abgeglichen. Abschließend werden eigene Ansätze zur Lösung der aufgeworfenen Probleme aufgezeigt und ein abschließendes Fazit gezogen.
Der störende Nachbarbaum. Ein juristischer Ratgeber für die den Baum auf dem Nachbargrundstück betreffenden Rechtsfragen
Fachbuch aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Unter Grundstücksnachbarn gibt es gelegentlich Streit über Bäume. Die Beseitigung eines auf dem Nachbargrundstück stehenden Baumes kann verlangt werden, wenn der im Nachbarrechtsgesetz des Bundeslandes vorgesehene Grenzabstand nicht eingehalten ist. Dies gilt nicht, wenn die dort für die erforderliche Klage bestimmte Frist verstrichen ist oder wenn sich die Nutzung des Grundstücks im Rahmen ordnungsgemäßer Bewirtschaftung hält.Ein Nachbar, der das Nachbargrundstück unbefugt betritt, begeht einen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) und wer einen dort stehenden Baum beschädigt eine Sachbeschädigung (§§ 303 StGB). In einem solchen Fall kann der Eigentümer des beschädigten Baumes vor dem Zivilgericht eine Eigentumsfreiheitsklage nach § 1004 BGB auf Zahlung des für die Beschädigung und für die Beseitigung des Baumes erforderlichen Geld-betrags erheben. Wenn Indizien für eine Täterschaft sprechen, lässt die Rechtsprechung des BGH eine Umkehr der Beweislast zu mit der Folge, dass der des Baummords Verdächtigte beweisen muss, dass nicht er, sondern ein anderer den Baum beschädigt hat.Bei Beschädigungen von Bäumen ist die Umkehr der Beweislast auch deshalb geboten, weil 1994 der die Umwelt schützende Artikel 20a ins Grundgesetz aufgenommen wurde, der auch von den Gerichten zu beachten ist. Indizien für die Täterschaft des Nachbarn liegen insbesondere dann vor, wenn er die Beseitigung des beschädigten Baums verlangt oder die Rechte des Grundstückeigentümers auf andere Weise verletzt hat.In dem Zivilprozess ist der Beklagte gem. § 138 Abs. 1 ZPO verpflichtet, seine Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und wahrheitsgemäß abzugeben. Wenn er wahrheitswidrig eine prozesserhebliche Behauptung des Klägers bestreitet, begeht er einen nach § 263 StGB strafbaren Prozessbetrug. Strafbar macht sich auch sein Prozessbevollmächtigter, wenn er Tatsachen vorträgt oder bestreitet, von denen er weiß oder annehmen muss, dass sie nicht der Wahrheit entsprechen.
Der Tatbestand der unzumutbaren Härte in § 306 III BGB
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 10 Punkte, Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: § 306 wurde im Rahmen der Schuldrechtsreform zum 1.1.2002 in das BGB aufgenommen, wobei diese Vorschrift in wörtlicher Übereinstimmung den früheren § 6 AGBG ersetzt hat. Nach dessen Absatz 1 bleibt ein Vertrag auch dann wirksam, wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind. Allerdings richtet sich der Inhalt des Vertrags dann insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften (vgl. Absatz 2).Nach seinem Absatz 3 ist der Vertrag indes unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde. Klärung von Inhalt und Rechtsfolge dieser Norm ist Anliegen dieser Arbeit. Dafür ist zunächst eine Einordnung in den systematischen Kontext vorzunehmen (II). Im Anschluss daran ist die Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht zu untersuchen (III), bevor im Einzelnen Voraussetzungen (IV) und Rechtsfolgen (V) der Norm dargestellt werden. Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse (VI.).
Der Verbraucherdarlehensvertrag