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100 DürckheimRegister®-FOLIEN für STEUERGESETZE u.a; zum Einheften und Unterteilen der Gesetzessammlungen
110 DürckheimRegister®-FOLIEN zum Einheften in Gesetzessammlungen
200 DürckheimRegister®-FOLIEN für STEUERGESETZE, SCHÖNFELDER u.a; zum Einheften und Unterteilen der roten Gesetzessammlungen
260 DürckheimRegister® -FOLIEN zum Einheften und Unterteilen der Gesetzessammlungen
450 DürckheimRegister® -FOLIEN für die VSV-Bayern
50 DürckheimRegister®-FOLIEN für STEUERGESETZE u.a; zum Einheften und Unterteilen der Gesetzessammlungen
600 DürckheimRegister®-FOLIEN für STEUERGESETZE u.a; zum Einheften und Unterteilen der Gesetzessammlungen
Aktiengesetz mit Einführungsgesetz und Umwandlungsgesetz
Der Kommentar, 1970 von Jörg H. Geßler gegründet (Verlag Kommentator), wird im Carl Heymanns Verlag unter der verantwortlichen Leitung des Frankfurter Rechtsanwalts Markus Käpplinger herausgegeben. Ein - auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung, Rechtsprechung und einschlägiger Literatur befindliches - Instrument für den ersten Zugriff ist der Kommentar für: ¿Verantwortliche und Interessierte in der Hauptversammlung¿Richter in der Hauptverhandlung und deren Vorbereitung¿Rechtsanwalt oder Notar in der Besprechung¿Abschlussprüfer bei der Prüfung ¿Anlageberater, Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer in der Beratung. Das "Recht der Aktiengesellschaft" ist schon lange nicht mehr allein dem AktG allein zu entnehmen. Zahlreiche Gesetzestexte verweisen auf das AktG, an vielen Stellen verweist das AktG auf andere Gesetze. Durch seine besondere Gestaltung trägt der Kommentar dieser "Verwobenheit" Rechnung. Aus dem Inhalt: ¿Aktiengesetz¿Corporate Governance Codex¿HGB (§§ 238-335) ¿Umwandlungsgesetz¿Anhang: MitbestG/MitbestErgG/SprAuG, Europäische Betriebsräte-Gesetz, RechKredV/RechVersV, WpÜGDas gilt vor allem für die Publizitätsgesetzgebung, die aus dem AktG weitgehend in das HGB verlagert worden ist. Gleiches betrifft auch die Probleme im Zusammenhang mit dem Aktienhandel, wie sie sich im WpHG und dem WpÜG niederschlagen. Da eine "Doppelkommentierung" dieser Gesetze mit den Spezialveröffentlichungen nicht vorgesehen ist, müssen spezifische Hinweise ausreichen: Der Kommentar will Zusammenhänge aufzeigen, Verbindungen darstellen und Vertiefungsmöglichkeiten anbieten.
Arbeitsrecht (mit Fortsetzungsnotierung). Inkl. 153. Ergänzungslieferung
Arbeitsrecht 152. Ergänzungslieferung
Zur Ergänzungslieferung<BR>Die 152. Ergänzungslieferung bringt das Werk auf Stand Januar 2026.<BR><BR>Zielgruppe<BR>Für Anwaltschaft, Personalabteilungen, Betriebsratsgremien, Referendariat, Studierende, Justiz.
Arbeitsrecht Formular-Handbuch für Apotheker
Arbeitssicherheit (mit Fortsetzungsnotierung). Inkl. 82. Ergänzungslieferung
Ausländisches Familienrecht 28. Ergänzung
Zur Ergänzungslieferung- Die Lieferung enthält Neubearbeitungen mehrerer Länderberichte.<BR>Zielgruppe<BR>Für Rechtsanwaltschaft mit Interessensschwerpunkt Familienrecht, Fachanwaltschaft für Familienrecht, Gerichte und Notariate sowie alle Institutionen, die sich mit Rechtsfragen bei binationalen Ehen befassen.
Baugesetzbuch 161. Ergänzungslieferung
Bayerische Bauordnung 161. Ergänzungslieferung
Beck'sches Handbuch der Rechnungslegung 77. Ergänzungslieferung
Zur Ergänzungslieferung<BR>Aktualisiert werden folgende Kapitel:- B 334 Abschreibungen- B 310 Gegenüberstellung Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren- B 361 Umsatzkostenverfahren - Inhalt der GuV-Posten- B 390 Gewinnverwendung- B 731 Die bilanzielle Behandlung von Bitcoins- C 620 Kapitalflussrechnungen<BR>Zielgruppe<BR>Für Führungspersonal im Rechnungswesen, kaufmännische Leitung, für Wirtschaftsprüfung und vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer, für Steuerberaterinnen und Steuerberater, Steuerbevollmächtigte sowie für Versicherungen und Kreditinstitute.
Beeinträchtigung von Gläubigerforderungen durch Insolvenz- und Restrukturierungspläne (KTS 74)
Das Insolvenz- und Restrukturierungsrecht befindet sich im Umbruch. Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) eröffnet Unternehmen gegenüber der Insolvenzordnung neue Möglichkeiten, um sich zu sanieren. Das wesentliche Instrument der Sanierung ist der Restrukturierungsplan. Er kann - einem Insolvenzplan sehr ähnlich - die Rechte von planbetroffenen Gläubigern auch gegen deren Willen gestalten. Die Arbeit untersucht, ob sich die Gestaltung von Rechten durch Insolvenz- oder Restrukturierungspläne gegen den Willen des Inhabers rechtfertigen lässt. Für das Zivilrecht geht es um eine Suche nach Prinzipien, Strukturen oder Wertungen, in welche sich die Wirkung von Plänen einfügen lässt. Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Betrachtung muss sich die Wirkung von Plänen an Grundrechten messen lassen.
Besteuerung der Landwirte 50. Ergänzungslieferung
Besteuerung der Landwirte (mit Fortsetzungsnotierung). Inkl. 50. Ergänzungslieferung
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Das Grundgesetz als Magazin
DatenschutzDOKU nach der DSGVO
Deutsche Gesetze 202. Ergänzungslieferung