Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Verfassungsprozessrecht
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""Iz odnogo, neskol'ko"" (""Ot odnogo, neskol'ko"").
"... die im Dunkeln sieht man nicht"
"Befangenheit" bei Abgeordneten. Struktureller Vergleich von Gemeindevertretung und Parlament
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: noch offen, Humboldt-Universität zu Berlin (Rechtswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Parlamentsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Arbeit werden zunächst die kommunalen Mitwirkungsverbote für Gemeindevertreter sowie deren Herkunft und ihr Zweck aufgezeigt. Anschließend werden die Regelungen für Abgeordnete des Deutschen Bundestags betrachtet.Nachdem festgestellt wird, dass keine eben solchen geschriebenen Regelungen für Parlamentarier existieren, wird die Frage aufgeworfen, ob Abgeordnete befangen sein können und ob daher ein Mitwirkungsverbot hergeleitet werden kann.Es werden im Folgenden verschiedene Möglichkeiten der Herleitung in Betracht gezogen. Dazu zählt auch die Frage der Übertragung der kommunalrechtlichen Vorschriften auf das Parlamentsrecht. Um diese Frage beantworten zu können, müssen Gemeindevertretung und Parlament strukturell miteinander verglichen werden. Dieser Strukturvergleich bildet den Schwerpunkt der vorliegenden Arbeit. Trotz vieler Deckungsgleichheiten ist eine Übertragung des kommunalen Mitwirkungsverbots auf das Parlamentsrecht nicht möglich. Aufgrund dessen geht diese Arbeit zum Schluss der Frage nach, ob ein Mitwirkungsverbot für Parlamentarier wegen Befangenheit erforderlich und verfassungsrechtlich zulässig ist. Es wird ein Vorschlag für eine konforme Regelung dargeboten.Das abschließende Ergebnis führt die Erkenntnisse zusammen und bietet einen kurzen Ausblick. Dabei wird festgehalten, dass es sehr wohl befangene Abgeordnete gibt und eine Regelung sinnvoll erscheint. Damit geht diese Arbeit sogar über die Aufgabenstellung hinaus.
"Das Grundgesetz ist unsere Leitkultur"
"DZ Mafia" enquête au coeur du narcotrafic marseillais
DZ Mafia Enquête au c¿ur du narcotrafic marseillaisJeunes recrues, cités sous tension, économie souterraine : anatomie d'un systèmeQue se cache-t-il vraiment derrière l'expression "DZ Mafia" ?Comment fonctionne le narcotrafic aujourd'hui à Marseille ?Pourquoi des adolescents deviennent-ils les rouages d'un système criminel structuré ?Dans cet ouvrage d'investigation percutant, Patrick Soulard livre une enquête journalistique rigoureuse et immersive au c¿ur du narcotrafic marseillais. Loin des clichés et du sensationnalisme, ce livre révèle les mécanismes réels d'une économie souterraine, les logiques de recrutement des jeunes recrues, les tensions dans les cités et les circuits de l'argent qui alimentent la violence.Fondé sur des faits établis, des décisions de justice, des rapports officiels et des analyses croisées, DZ Mafia ne désigne ni coupables ni communautés. Il décrypte un système, ses règles, ses failles et ses conséquences humaines, sociales et politiques.À la frontière du true crime, de l'enquête sociétale et du récit journalistique, ce livre se lit comme un thriller - mais tout est réel.Un ouvrage essentiel pour comprendre l'insécurité autrement.Un livre coup de poing, documenté, indispensable pour décrypter le narcotrafic contemporain.Une enquête qui dérange, éclaire et nourrit le débat public.Pour les lecteurs de : enquêtes journalistiques true crime géopolitique du crime questions de société sécurité et justice
"Ein Verwaltungsakt bleibt wirksam". § 43 Abs. 2 VwVfG und das Rechtsstaatsprinzip
1. Einleitung2. Der Verwaltungsakt und seine Wirksamkeit a) Der Verwaltungsakt als Handlungsform b) Die Trennung von Rechtmäßigkeit und Rechtswirksamkeit (1) Die Rechtswidrigkeit von Verwaltungsakten (2) Rechtmäßigkeitsrestitution rechtswidriger Verwaltungsakte (3) Die Ordnungs- und Orientierungsfunktion des Rechts (4) Einheitliche Rechtsordnung trotz rechtswidriger aber wirksamer Rechtsakte (5) Effiziente Verfahrensgestaltung (6) Die Bedenklichkeit der §§ 45 ff. VvVfG3. Die Vereinbarkeit mit dem Rechtstaatsprinzip a) Rechtssicherheit b) Rechtsfrieden c) Abwägung zwischen Rechtssicherheit und materieller Rechtmäßigkeit d) Die Nichtigkeitsfolge als Ausnahme4. Das Verhältnis zwischen Verwaltung und Verfassung5. Fazit
"Ex uno, plures" ("A partir de um, vários")
"Ex uno, plures" ("D'un seul, plusieurs")
"Ex uno, plures" ("Da uno, molti")
"Ex uno, plures" ("De uno, varios")
"Ex uno, plures" ("From one, several")
"Ex uno, plures" ("Von einem, mehrere")
"Extremismusklauseln" im Parlamentsrecht
"Gleichwertige Lebensverhältnisse" unter dem Grundgesetz
"Im Namen der Medien ergeht folgendes Urteil". Pressefreiheit vs. Persönlichkeitsrecht
Projektarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Presse lebt von der Sensationslust und auch von der Sensationsgierihrer Leserschaft und Zuschauer. Der recht freizügige Umgang mit denpersönlichen Daten in der Presse, wo der Anspruch der betroffenenPerson auf Gegendarstellung gegenüber den großen unantastbarenMedienkonzernen nur ein Recht war, das undurchsetzbar erschien, istlängst Vergangenheit. Politische Integration, Medialisierung des(Pr ivat - )Lebens und nicht zuletzt eine kleine Mannschaf thochspezialisierter Anwälte hat eine Kehrtwende der Rechtsprechungbewirkt. Die früher so oft genannten Namen werden nunmehranonymisiert, die Fotos mit schwarzen Balken versehen, verpixelt gar fürdie Masse unkenntlich gemacht. Durch die sonderbare Regelung des"fliegenden Gerichtsstandes" kann sich der Kläger, außer des Rechts zurGegendarstellung, seinen Richter praktisch selber aussuchen. DieAuskunftsfreude der Staatsorganen in Strafverfahren hat einen nichtunerheblichen Dämpfer bekommen.Es steht außer Frage, dass das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen in denletzten Jahrzehnten enorm gestärkt worden ist. So gut sich dieEntwicklung dem ersten Anschein nach darstellt, genau so tückisch wirktsie sich auf unser tägliches Leben. Prominenz, Adel undAutoritätspersonen nutzen die Presse zu eigenen Zwecken aus, um sichselbst in der Welt besser zu vermarkten und ihr Bild in der Öffentlichkeit zuetablieren. Geht diese gut vermarkte und dem Idealbild entsprechendeSelbstdarstellung in der Presse ohne deren Wissen jedoch zu weit, habensie immer das Recht ihre Bilder, Aufnahme und Geschichten zu verbieten.Dagegen zensieren sich Manager, Wirtschaftsleute, Anwälte oder selbstJournalisten selbst, um unangenehme, langwierige möglicherweise mitSchadenersatzansprüchen behaftete Prozesse zu vermeiden. Oder eswird über bestimmte einflussreiche Gesellschaftsgruppen, die Macht undMöglichkeit haben die Presse selbst zu beeinflussen, gar nicht berichtetum Existenz, Bestand und Ansehen der Presse selbst nicht zu gefährden.Zu Recht wird über zwei Klassengesellschaft des Persönlichkeitsrechts inder Presse gemunkelt.
"Kooperationsverträge" zwischen Hochschulen und gesellschaftlichen Verbänden.
"Online-Durchsuchungen" durch Polizei- und Sicherheitsbehörden im Spiegel des Verfassungsrechts
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 11, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Seminararbeit behandelt die Online-Durchsuchung im Spiegel des Verfassungsrechts. Ist eine Online-Durchsuchung zulässig? Und wann wäre sie dies? Verschiedene Arten der Online-Durchsuchung werden beschrieben und am deutschen Verfassungsrecht gemessen.
"Personenmehrheiten" im individualrechtlich geprägten Staat-Bürger-Verhältnis
"Plattformgerichte" und Grundrechte
"Principios y derechos de la función jurisdiccional Peruana"
"Staatsferne' und "Gruppenferne' in einem außenpluralistisch organisierten privaten Rundfunksystem.
Für diesen Titel ist noch kein Beschreibungstext vorhanden.
"Stuttgart 21". Gesetzliche Grundlagen und Bauflächenmanagement
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Bereits sehr lange befassen sich die verschiedenen Bereiche aus Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit mit dem Milliardenprojekt "Stuttgart 21". Ausschlaggebend war nicht die Tieferlegung des Stuttgarter Hauptbahnhofs, sondern die Schnellstrecke zwischen Stuttgart und Ulm. Im Gedankengang dieses Bauprojekts brachte Professor Gerhard Heimerl den Bau des Untergrund-/ Durchgangsbahnhofs in Stuttgart ins Gespräch. Hintergrund dieser Überlegung war, den Durchgangsverkehr des Schnellzuges "Inter City" von Mannheim nach Karlsruhe zu ermöglichen. Konkret wurde das Jahrhundertprojekt jedoch erst 1994 durch die Stuttgarter Nachrichten publiziert, in welchen der Stuttgarter Durchgangsbahnhof im Vordergrund des Bauprojekts stand. Zeitgleich kamen auch die ersten Pläne für die Bebauungsflächen und somit auch für die Neugestaltung der Stadt an die Öffentlichkeit. Der Finanzierungsfaktor und die immer stärker aufkommenden Antisympathien der Bürger stellten die Bauträger sowie die Investoren immer wieder vor neue Probleme, welche die Realisierung des Projekts unmöglich machten. Am 17. Juli 2007 konnten sich der Bund, das Land Baden-Württemberg, die Deutsche Bahn und die Stadt Stuttgart auf die grundsätzliche Finanzierung des Bauprojekts "Stuttgart 21" einigen. Unterschrieben wurde die Finanzierungsvereinbarung am 01. April 2009, im gleichen Jahr wurde auch mit den ersten Bauarbeiten begonnen. Der Durchgangsbahnhof in Stuttgart sowie die dazugehörigen Bahnanlagen sollen im Jahr 2019 realisiert werden.