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"(Successful) transplanting of law is (socially) easy" - Diskutieren Sie diese Aussage Watsons!
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Proseminararbeit aus dem Bereich der Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht werden Fragen des Rechtstransfers/ der Rechtstransplantate behandelt. Besonders wird auf die Relevanz gesellschaftlicher Aspekte für den Erfolg eines Rechtstransplantats eingegangen. Die Arbeit entwickelt ihre Ergebnisse ausgehend von Aussagen des Rechtsvergleichers Alan Watson (Legal Transplants: An Approach to Comparative law, Scottish Academic Press, Edinburgh 1974).
"Eine Nation, ein Recht!" ? - Ausnahmen von der Rechtsgleichheit durch Inklusion und Exklusion: Das Beispiel der Zivilehe
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: Vollbefriedigend (11 Punkte), Humboldt-Universität zu Berlin (Juristische Fakultät; Lehrstuhl für Bürgerliches Recht), Veranstaltung: Seminar "Nationsbildung durch Recht im Kaiserreich", Sprache: Deutsch, Abstract: Am 1. Oktober 1874 trat in Preußen das Gesetz zur Einführung der obligatorischen Zivilehe in Kraft, am 1. Januar 1876 folgte das weitgehend identische Reichsgesetz. Beide Gesetze waren erst nach mehreren Anläufen zustande gekommen. Die Widerstände gegen die Säkularisierung des Eherechts waren groß, im Parlament wie außerhalb. Wie der gesamte Kulturkampf, in dessen Zusammenhang die Zivilehe zu sehen ist, wurde auch diese Diskussion in der Öffentlichkeit, nicht bloß innerhalb der Kirche und der Kabinette, geführt. Mit der Verabschiedung des Personenstandsgesetzes hatten die liberalen, nationalen Kräfte im Reich einen Sieg errungen. Die vermeintlichen Besiegten aber, die Katholiken, machten etwa ein Drittel der Bevölkerung aus - das war keine Minderheit, die sich per Gesetz entfernen ließ. Das war vielmehr eine ganze Bevölkerungsgruppe, die sich den Einheits- und Einheitlichkeitsvorstellungen der liberalen, preußischen und protestantischen Mehrheit nicht beugen wollte. In ihrem unmittelbaren zeitlichen Umfeld betrachtet, stellt sich die Einführung der Zivilehe also als ein Instrument des Kulturkampfes dar. Lässt man den Blick jedoch von den 1870er Jahren weiter zurückschweifen und nimmt längere historische Wirkungslinien in den Blick, so gewinnt die obligatorisch staatliche Regelung der Ehe eine tiefer gehende Bedeutung. So betrachtet nämlich wird sie zum Zeichen einer ganz allgemeinen Intensivierung der Herrschaft des Staates, die bereits im 18. Jahrhundert einsetzt. Es entsteht ein "staatsweites Gesellschaftssystem". Auch der gesamte Kulturkampf lässt sich dann als Auseinandersetzung über die Reichweite staatlicher Macht in diese Traditionslinie einordnen. Zugleich wird verständlicher, warum die Diskussion um die Einführung der Zivilehe mit solcher Erbitterung geführt wurde. Nachfolgend sollen zunächst die unmittelbaren wie die weiter zurückreichenden historischen Entwicklungen beleuchtet werden, aus welchen die Zivilehe hervorgegangen ist. Dabei wird auch klar, warum sich der Reichstag 1875 gerade für die obligatorische Form entschied. Danach folgt ein näherer Blick auf die einzelnen Argumente für und wider die Zivilehe, wie sie von den verschiedenen Parteiungen vorgebracht wurden. Dabei steht die Rolle, die die "Nation" in der Auseinandersetzung spielte, im Mittelpunkt.
"Empathy's Blind Spot" von Jan Slaby. Das menschliche Handlungsvermögen als blinder Fleck der Empathie
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 17 Punkte (sehr gut), Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Veranstaltung: Blockseminar im Schwerpunktbereich Grundlagen des Rechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Der US-amerikanische Soziologe, Ökonom und Berater diverser Regierungen und der EU-Kommission Jeremy Rifkin schreibt in seinem Buch "The Empathic Civilization: The Race to Global Consciousness in a World in Crisis" die Geschichte der Zivilisation neu und entwirft die Vision einer zukünftigen Ära, in welcher der Schlüssel für das menschliche Zusammenleben in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft Empathie im Sinne von Kooperation, Solidarität und Mitgefühl ist. Auch das menschliche Gehirn sei auf Vernetzung und Solidarität angelegt, wie von den Neurowissenschaften bestätigt werde. Der niederländische Zoologe und Verhaltensforscher Frans de Waal erklärt in "The Age of Empathy: Nature's lessons for a kinder society" ebenfalls den Anbruch einer neuen Ära und sieht die erste Wahl von Barack Obama im Jahre 2008 als entscheidenden Moment im Aufstieg der Empathie, während der von Gier geprägte Individualismus zu Zeiten von Ronald Reagan und Margaret Thatcher und der ökonomische Wahn, welcher schließlich unter George W. Bush im Alptraum der globalen Finanzkrise kulminiert habe, zu enden scheint. Auch de Waal sieht Empathie als tief in der menschlichen Biologie verankert und illustriert seine Ausführungen mit Beispielen und Experimenten aus dem Tierreich. In einer Rede vor seiner ersten Präsidentschaftswahl betonte Barack Obama die Wichtigkeit von Einfühlung im zwischenmenschlichen Zusammenleben, die Welt aus den Augen derer zu sehen, die anders seien als wir und Empathie zu empfinden, egal ob naher Freund oder ferner Fremder, sodass es schwieriger werde, nicht zu handeln und nicht zu helfen. Empathie fungiert hier als Motor gegen Gleichgültigkeit und Egoismus im Sinne der "Empathie-Altruismus-Hypothese" von C. Daniel Batson. Diese Arbeit befasst sich zunächst mit der Frage, welche Rolle Empathie im Recht und insbesondere dem Richter zukommt. Sie erklärt sodann, welche Formen von Empathie es zu unterscheiden gilt und zeigt anschließend anhand des Textes "Empathy's Blind Spot" von Jan Slaby die strukturelle Unzulänglichkeit der Konstruktion von Empathie auf einer hohen Ebene auf. Sie entfaltet eine Empathiekritik von einem philosophischen und schließlich von einem politischen Standpunkt. Anschließend werden Alternativen zu "empathetic perspective-shifting" eruiert. In der Schlussbetrachtung erfolgen Überlegungen zum Thema "Empathie und das Allgemeine denken".
"La concepción sistémica del Derecho Ambiental"
"Mora debitoris" und "mora creditoris" im klassischen römischen Recht.
Beschäftigt man sich mit den Aussagen der römischen Juristen zum Schuldnerverzug, setzt man zunächst stillschweigend voraus, was dem heutigen Rechtsanwender selbstverständlich ist, nämlich, daß bei der Beurteilung der Verzugsfolgen grundsätzlich der gesamte tatsächliche und hypothetische Kausalverlauf bis zum Zeitpunkt der Fallentscheidung berücksichtigt wird. Die Römer dachten anders: Sie ließen den Schuldner nicht für das Ausbleiben der Leistung bis zum Prozeß, sondern für seine Nichterfüllung im Moment des Verzugseintritts haften und schätzten den Wert der Leistung zu diesem Zeitpunkt. Das Ergebnis ist eine strenge Haftung, die den Schuldner bei zufälligem Untergang des Leistungsgegenstands selbst dann traf, wenn er bei rechtzeitiger Leistung auch für den Gläubiger verloren gewesen wäre. Da die hypothetische Entwicklung bei ordentlicher Erfüllung insgesamt und nicht nur zugunsten des Gläubigers ausgeblendet wurde, war die Haftung des säumigen Schuldners zugleich auf den Wert des Leistungsgegenstands beschränkt, umfaßte also nicht den Ersatz entgangenen Gewinns und von Folgeschäden im Vermögen des Gläubigers.Auch der Tatbestand des römischen Schuldnerverzugs entzieht sich dem heutigen Vorverständnis: Er lautet weder Mahnung noch Verschulden, sondern besteht aus einem Grund zur Kenntnis der Leistungszeit und Nichtleistung trotz Leistungsfähigkeit. Er entspricht dem Tatbestand des Gläubigerverzugs, der entgegen einer weit verbreiteten Ansicht ebenfalls nicht ohne Rücksicht auf die Kenntnis von der Leistungszeit und das Vermögen des Gläubigers zur Annahme auskam. Der ihm entspringende Anspruch auf Aufwendungsersatz war Pendant zur Zinspflicht des säumigen Schuldners. Beide waren nicht Schuldinhalt, sondern bloß Mittel, Gläubiger und Schuldner zu rechtzeitiger Leistung und Annahme zu bewegen. Die Nichteinhaltung der Leistungszeit wurde also anders als heute stets nur indirekt sanktioniert: durch präventiv wirkende Nebenpflichten und eine Verschiebung des Zeitpunkts, zu dem der Wert der Leistung bestimmt wurde.
"Piratas" contra "Corsarios" por la propiedad intelectual
"Publizistische Sorgfalt" - Ausgestaltung durch den Pressekodex und Relevanz für das Recht
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 16,00 Punkte, Universität Passau, Veranstaltung: Medien - Recht und Ethik, Sprache: Deutsch, Abstract: Die journalistische Tätigkeit befindet sich im Spannungsfeld zwischen der Befriedigung des öffentlichen Informationsinteresses und dem Schutz der Individualrechte Dritter. Wann die Grenze des Vertretbaren -sei es unter ethischen oder auch rechtlichen Gesichtspunkten- überschritten wird, ist oft nur schwer zu ermitteln. Daher wird ein Maßstab benötigt, der konkrete Richtlinien für ein einwandfreies journalistisches Verhalten vorgibt. Dieser Maßstab findet sich in den Regelungen über die publizistische Sorgfalt. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Ausgestaltung solcher Sorgfaltsanforderungen im standesethischen Pressekodex und ihrer rechtlichen Bedeutung.
"Rechtliches Wissen" - Eine Einführung in die Thematik des Buches von Alexander Somek
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 2,0, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Institut für Rechswissenschaften), Veranstaltung: Neuere Entwicklung der Rechts- und Staatsphilosophie , Sprache: Deutsch, Abstract: "Das Recht ist kompliziert. Es ist unübersichtlich. Es ist unverständlich. Das Rechtexistiert nicht, ohne durch rechtliches Wissen vermittelt zu sein. Eine Theorie desRechtes hat daher eine Theorie rechtlichen Wissens zu sein."Mit diesen Worten wird der Inhalt des Werkes Rechtliches Wissen1 von AlexanderSomek2 auf dem Buchrücken angekündigt. Hier kommen schnell folgende Fragenauf: Was ist rechtliches Wissen? Wie generiert es sich? Wie kommt rechtlichesWissen zum Ausdruck? Wie wird es weitergegeben? Welche Eigenschaften hates? Die vorliegende Arbeit bietet eine Analyse des jüngsten Werkes AlexanderSomeks und möchte eine Antwort auf diese Fragen geben.Das Ziel der Arbeit ist es die von Somek angeführten Aussagen zu untersuchenund sie weitestgehend auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.Der erste Teil der Arbeit soll eine Einführung in die Thematik des BuchesRechtliches Wissen geben. Hier werden die Inhalte der einzelnen Kapitelzusammengefasst wiedergegeben, darüber hinaus soll auf die Stellung derRechtstheorie bei Alexander Somek eingegangen werden und eine grundlegendeAnnäherung der Bedeutung rechtlichen Wissens bei Somek erläutert werden, esist anzumerken, dass eine eingehende Bedeutung der Begrifflichkeit desrechtlichen Wissens erst nach vollständigem Lesen der Seminararbeit erfolgenkann, da mehr oder weniger alle Teile der Arbeit in Beziehung zu rechtlichemWissen stehen. Der zweite Teil der vorliegenden Seminararbeit ist der Bedeutungder Juristischen Expertise in Someks Werk gewidmet, da sie, wie sich zeigen wird,stark in Beziehung mit rechtlichem Wissen steht, weiterhin soll das Verhältnis, derfür das Buch entscheidenden Begrifflichkeiten wie Recht, rechtliches Wissen undjuristische Expertise in Verhältnis gesetzt werden. Den dritten und letzten Teil derArbeit bildet die Bewertung des Werkes Someks. Innerhalb dessen geprüft werdensoll, ob der Autor die Erwartung des Leser erfüllen kann und die von ihmangekündigte Theorie des Rechts ersichtlich wird.[...]
"Rechtsgrundsätze" und Gesetzeskorrektur.
"Scheinvaterschaft" im Aufenthaltsrecht. Zur aktuellen Situation
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,0, Hochschule Fresenius Idstein, Veranstaltung: Recht Soziale Arbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie lässt sich das Spannungsfeld zwischen "Scheinvaterschaft" und Aufenthaltsrecht aktuell charakterisieren, und welche Folgen ergeben sich daraus für die Praxis der Sozialen Arbeit? Dafür sollen zuallererst begriffliche, normative und zweckmäßige Grundlagen einerseits zur Vaterschaft, andererseits zum Aufenthaltsrecht skizziert werden. Mit diesem definitorischen Gerüst wird dann das oben beschriebene Spannungsfeld "'Scheinvaterschaft' im Aufenthaltsrecht" einer näheren Betrachtung unterzogen, die sich wiederum untergliedern lässt in die Darstellung von Ursachen, Hintergründen, des Nutzens und der Folgen einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung sowie deren Auswirkungen auf die Praxis Sozialer Arbeit. Am Schluss rundet ein resümierendes Fazit die Arbeit ab.
"Splendid Isolation?" Der Austritt aus der Europäischen Union gemäß Artikel 50 EUV. Ablauf und Konsequenzen des Austritts eines Mitgliedstaates auf Ebene der EU
War ein Austritt aus der EU bislang theoretischer Natur, erfährt dieser durch die aktuellen Entwicklungen im Vereinigten Königreich sowie Austrittsdiskussionen in weiteren Mitgliedstaaten praktische Relevanz. In dieser Untersuchung werden der Austritt aus der EU nach unionsrechtlichen Vorgaben gemäß Art 50 EUV sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen dargestellt. Nach Beantwortung einzelner Grundsatzfragen wird das Augenmerk auf das unionsrechtliche Austrittsverfahren gelegt. Anschließend werden anhand des von Art 50 EUV vorgegebenen Ablaufs die einzelnen Schritte des Verfahrens, wie etwaige Voraussetzungen oder die Austrittserklärung, umfassend erörtert. Besonderes Augenmerk liegt in dieser Untersuchung auf dem Verfahren zum Abschluss eines Austrittsabkommens, wobei in diesem Zusammenhang sowohl die Rolle der einzelnen Organe der EU als auch jene des austretenden Mitgliedstaates beleuchtet wird. Neben den Rechtsfolgen eines Austritts werden insbesondere dessen Folgen für die EU in territorialer, institutioneller und haushaltspolitischer Hinsicht beleuchtet. Die vorliegende Untersuchung stellt eine abstrakte Analyse von Artikel 50 EUV dar, ohne konkrete Vorgänge hinsichtlich des Austritts des Vereinigten Königreichs bis Juli 2017 unerwähnt zu lassen. Als fundierter Überblick über das unionsrechtliche Austrittsverfahren bietet es sich besonders für all jene an, die eine umfängliche Zusammenfassung dieser Thematik suchen.
"The End of Lawyers". Wie Legal Tech den Rechtsmarkt verändert
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,7, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage, die sich bereits Richard Susskind 2008 gestellt hat, ist, ob die uns bekannte Rechtsberatung durch Legal Tech sein Ende finden wird und Juristen in Zukunft nicht mehr benötigt werden.Das Ziel der Arbeit ist, sich auf den größten Teilbereich der Digitalisierung, der "Legal Tech" zu fokussieren. Hierzu wird eine Bestandsaufnahme vorgenommen, die den aktuellen Stand der Legal-Tech-Anwendungen und deren Auswirkungen im Bereich der Verbraucherberatung, Unternehmerberatung und der Justiz analysiert. Im weiteren Verlauf der Arbeit werden sowohl die Möglichkeiten als auch die Grenzen von Legal Tech aufgezeigt. Hierbei gilt es zu eruieren, welches Potential Legal Tech tatsächlich besitzt und ob dieses Potential ausreichend sein wird, um den gesamten Rechtsmarkt drastisch zu verändern und Rechtsanwälte überflüssig zu machen.Die Digitalisierung in Deutschland weitet sich aus und macht keinen Halt. Gerade während der Corona-Pandemie wird deutlich, dass die Digitalisierung einen wichtigen Platz in der "modernen" Arbeitswelt einnimmt und daher notwendiger scheint als je zuvor. Doch wie soll die juristische Praxis mit der "Legal Tech" verbunden werden? In einigen Bereichen der Rechtsberatung begegnet man immer noch großer Skepsis, wenn das Wort "Digitalisierung" fällt. Dennoch gibt es immer mehr Juristen, die realisieren, dass die Digitalisierung nicht spurlos an der Rechtsberatung vorbeiziehen wird. Auf Seiten der Justiz ist die Digitalisierung in den letzten zehn Jahren allerdings deutlich hinter den Erwartungen geblieben. Die Folge ist, dass der größte Teil der Kommunikation immer noch auf Papier erfolgt. Laut dem deutschen Richterbund, soll jedoch der Rechtsverkehr ab 2022 ausschließlich elektronisch geführt werden. Und das ist auch gut so, um die immer mehr wertende Arbeit bewältigen zu können.
"Trusted to the ends of the earth". Outcomes-focused regulation and risk-taking in the legal profession
Essay from the year 2016 in the subject Law - Miscellaneous, grade: commendation, University of London, language: English, abstract: Lawyers "may be trusted to the ends of the earth". This statement might not reflect the public opinion anymore. The scandals around lawyers and their legal opinions in the wake of the financial crisis and the publication of the 'Panama Papers' raised the questions, if lawyers satisfy their clients ignoring risks and whether outcomes-focused regulation allows these risks to be ignored due to its wide scope. To answer these questions, this essay will first explain the role of the lawyer to satisfy clients' needs (2.) with regard to the limitations of satisfying the clients' needs (3.) and the risks involved with the dissatisfaction and satisfaction of clients' needs (4.). Following on from these risks, the essay will look at the definition of outcomes-focused regulation and its aim (5.) and whether this approach allows ignoring the risks (6.). This assessment will focus in particular on the guidance to transactions lawyers in commercial practise. For this purpose a transaction lawyer is a solicitor who gives legal advice on a transaction, but does not conduct advocacy.
"Was niemals aus den Gewehrläufen kommt, ist Macht". Macht und Gewalt bei Hannah Arendt
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 15,0 Punkte, Ludwig-Maximilians-Universität München, Veranstaltung: Grundlagenseminar "Macht und Recht", Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser wissenschaftlichen Ausarbeitung ist die Darstellung und kritische Untersuchung von Hannah Arendts Machtbegriff, der Versuch einer Begriffsbestimmung von Macht sowie eine gleichzeitige Abgrenzung von dem Phänomen der Gewalt. "Was niemals aus den Gewehrläufen kommt, ist Macht." Diese These spiegelt Hannah Arendts soziologische Anschauung zur Trennung von Macht und Gewalt deutlich wider. Mit ihrem rebellischen Statement, "Macht und Gewalt sind Gegensätze: wo die eine absolut herrscht, ist die andere nicht vorhanden", nimmt sie als Befürworterin eines separierenden Macht- und Gewaltbegriffs bis heute eine Sonderstellung in der politischen Philosophie ein.Arendt distanziert sich radikal von dem traditionell etablierten Modell der Macht, bei dem die Phänomene Macht und Gewalt aufgrund ihrer begriffshistorischen Verknüpfung oft synonym verwendet werden. Sie bricht in ihrem politischen Konzept mit den klassischen Ansichten über die Einheit von Macht und Gewalt, indem sie die Gewalt vollständig von dem Begriff der Macht isoliert und als eine apolitische Erscheinung deklariert. Ihre Ideentheorie findet sich so in kaum einer anderen wissenschaftlichen Studie wieder. Während im Übrigen fast einstimmig von einem Zusammenhang von Macht und Gewalt ausgegangen wird, definiert doch jeder Philosoph und Denker seinen eigenen Machtbegriff. Hannah Arendts Ansichten zur Macht zeichnen sich dabei vor allem durch ihre provokanten Thesen aus. Sie stellt sich quer zu den verbreiteten Auffassungen. Aus diesem Grund fällt die Zuordnung der politischen Denkerin zu einer philosophischen Strömung schwer, besonders da sie selbst den Begriff der Philosophin ablehnt und die Berufsbezeichnung politische Theorie präferiert.
#CommActUpdate
'CONTEMPT OF COURT' SUPREME COURT'S LATEST LEADING CASE LAWS
'Innocent Women and Children'
'Innocent Women and Children'
'Recht ist Recht ist Recht ist Recht'
(Buch 3: Handelsgeschäfte.)
Frontmatter -- Inhaltsverzeichnis des zweiten Bandes -- Drittes Buch. Handelsgeschäfte -- Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften. § 343 - § 364 -- Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften. § 365 - § 372 -- Zweiter Abschnitt. Handelskauf. § 373 - § 375 -- Zweiter Abschnitt. Handelskauf. § 376 - § 981 -- Zweiter Abschnitt. Handelskauf. § 982 -- Dritter Abschnitt. Kommissionsgeschäft -- Vierter Abschnitt. Speditionsgeschäft . -- Fünfter Abschnitt. Lagergeschäft -- Sechster Abschnitt. Frachtgeschäft -- Siebenter Abschnitt. Beförderung von Gütern und Personen auf den Eisenbahnen -- Gesetzesregister -- Alphabetisches Sachregister