Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Verfassungsprozessrecht
-
Bücher
- Reisen
- Kinderbücher
- Ratgeber
- Sachbücher
- Musik
- Belletristik
- Wissenschaft
- Wirtschaft
- Hardcover
-
Taschenbücher
- Belletristik
- Hotelführer, Restaurantführer
- Englische Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft
- Ethnologie
- Mathematik
- Deutsche Sprachwissenschaft, Deutschsprachige Literaturwissenschaft
- Physik, Astronomie
- Schule, Lernen
- Medien, Kommunikation
- Recht
- Kunst
- Chemie
- Technik
- Reisen
- Pädagogik
- Allgemeine und Vergleichende Sprachwissenschaft
- Medizin
- Reiseführer
- Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft
- Geowissenschaften
- Geisteswissenschaften allgemein
- Sozialwissenschaften allgemein
- Klassische Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft
- Psychologie
- Karten, Stadtpläne, Atlanten
- Übrige Germanische Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft
- Biologie
- Naturwissenschaften allgemein
- Geschichte
- Kinder- und Jugendbücher
- Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft
- Soziologie
- Informatik, EDV
- Religion
- Politikwissenschaft
- Sachbücher
- Romanische Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft
- Reiseberichte, Reiseerzählungen
- Philosophie
- Slawische Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft
- Karten
- Kalender
- Digitale Inhalte
"Kulturvölkerformel" und Religionsfreiheit unter dem Grundgesetz
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: sehr gut (16 Punkte), Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Älter als das Grundgesetz sind die Diskussionen über Reichweite und Garantiegehalt der Religionsfreiheit. Die Frage, was das Grundrecht der Religionsfreiheit garantiert und welche religiösen Betätigungen Schutz genießen, blieb stets aktuell. Sie forderte die Rechtswissenschaft heraus, Spannungsfelder zwischen Religionsfreiheit und den Realitäten einer nicht mehr ausschließlich "christlich-abendländisch" geprägten Gesellschaft zu bearbeiten.Einen Ansatz zur "Grenzbestimmung" der Religionsfreiheit bildet die sogenannte Kulturvölker- oder Kulturadäquanzformel. Sie wurde 1960 vom Bundesverfassungsgericht im sogenannten "Tabakfall" bzw. "Ludendorffianer-Fall" entwickelt und in späteren Entscheidungen zitiert. Das BVerfG führte aus, dass das Grundgesetz nur solche Glaubensbetätigungen schützt, die sich bei "heutigen Kulturvölkern" auf Basis übereinstimmender sittlicher Grundanschauungen entwickelt haben. Gegen diese Verengung des Garantiegehalts regte sich früh Widerstand in der Literatur, und auch das BVerfG sendete später Signale, die als Abrücken von der Kulturvölkerformel gedeutet wurden. Dennoch gibt es weiterhin Meinungen, die an den Grundsätzen der Kulturadäquanz festhalten.Diese Arbeit beleuchtet das Meinungsbild zu Sinn und Schlüssigkeit der Kulturvölkerformel in Literatur und Rechtsprechung, analysiert die Positionen der letzten 60 Jahre und bewertet sie kritisch. Es wird untersucht, welche Bedeutung die Kulturadäquanz zur Lösung heutiger Konflikte zwischen Glaubensausübung und widerstreitenden Interessen hat. Abschließend werden alternative Ansätze zur Grenzbestimmung der Religionsfreiheit und deren Eignung diskutiert, gefolgt von einer Empfehlung zur Problemlösung.
A Critique of the Constitutional and Legislative Framework in Kenya. For the Impeachment of County Governors
Bachelor Thesis from the year 2018 in the subject Law - Public Law / Constitutional Law / Basic Rights, grade: A, Moi University, course: LAWS, language: English, abstract: This legal research paper investigates the gubernatorial impeachment motions, proceedings and cases in the Kenyan devolved system since 2013 when the first governments took power under the new Constitution of Kenya, 2010. The constitutional, legal and institutional framework for the removal of county Governors from office through impeachment in the Kenyan devolved system is examined. The removal process of county Governors effectively for the realization of the objects of devolution in Kenya is accessed. Nigerian jurisprudence on gubernatorial impeachment is used because it provides instructive lessons on interpreting the Kenyan constitutional provisions on the removal of county Governors through impeachment.The result of this study is that the gubernatorial impeachment process in the Kenyan devolved system is a three-way process. The starting point is the County Assembly (CA) where the Member of County Assembly can table an impeachment motion against the county Governor. Secondly, should the impeachment motion succeed against the sitting county Governor, the Speaker of the CA forwards the resolution to the Senators who then investigate the impeachment claims made against the county Governor. Lastly, where the county Governor facing impeachment proceedings feels that their rights are being violated and or the CA and Senate are not following the stipulated procedure, they are allowed to access the courts to be granted appropriate reliefs. The jurisprudence emerging from the Kenyan courts has been useful in this research. Nigerian jurisprudence on gubernatorial impeachment has also been useful on providing instructive lessons on how the Kenyan constitutional provisions on the removal of county Governors from office can be interpreted. This legal research paper concludes that for the intended purpose of gubernatorial impeachment to be achieved, the people must not only be informed and involved in the removal process of their county Governors but the CAs and Senators must also demonstrate political goodwill while conducting this constitutional process. This is because one of the ways through which the objects of devolution can be achieved in the Kenyan devolved system is through accountable governance from the State Officer.
A dimensão jurisdicional do Tribunal da SADC. Alguns problemas práticos
Research Paper (undergraduate) from the year 2016 in the subject Law - Public Law / Miscellaneous, grade: 16, Eduardo Mondlane University, language: Portuguese, abstract: A dimensão jurisdicional do Tribunal da SADC: alguns problemas práticos analisa o funcionamento do Tribunal da Comunidade para o Desenvolvimento da África Austral (SADC), tendo por base um estudo comparado do Protocolo que estabeleceu aquela instituição regional e o Protocolo revisto e aprovado em 2014, no Zimbabwe. Várias questões se levantam sobre os motivos que levaram a Cimeira da SADC a "suspender" o Tribunal regional, sobre a nova dimensão jurisdicional, cujo âmbito foi conferido pelo novo Protocolo sobre o Tribunal da SADC, sobre o direito dos povos da SADC à justiça, os direitos adquiridos, a independência do judiciário, a protecção dos direitos humanos, a marcha do processo de integração regional, entre outras. Para entender a actual dimensão jurisdicional do Tribunal da SADC, serão sucintamente discutidos aspectos de natureza histórica, política, social e cultural, que estiveram na origem da criação da Conferência para a Coordenação Conferência do Desenvolvimento da África Austral (SADCC), predecessora da SADC. Esses factores que contribuíram para a criação de uma personalidade e identidade distintas da África Austral, serviram de alicerces para o estreitamento da cooperação política e económica regional ao nível da SADC, um bloco regional reconhecido internacionalmente e com instituições próprias, e que será tema do segundo capítulo. Instituído para garantir a observância e interpretação adequadas das disposições do Tratado, outros instrumentos subsidiários e deliberar sobre litígios, o Tribunal da SADC, seus poderes, competências e funções, serão igualmente objecto de análise. Tendo sido limitadas por decisão da Cimeira da SADC, em Agosto de 2014, que aprovou um novo Protocolo, as novas competências do Tribunal da Comunidade também vão ser estudadas, examinando-se as mudanças jurisdicionais e as implicações para o direito comunitário da SADC. É neste âmbito que será analisada a dimensão jurisdicional do Tribunal da SADC, estudo que será finalizado por uma conclusão e recomendações, que se espera poderem auxiliar a compreensão sobre o novo paradigma jurisdicional na região.
Aktuelle Rechtsfragen der Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Arten bei der Errichtung von Windenergieanlagen
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,0, Fachhochschule Trier - Umwelt-Campus, Standort Birkenfeld, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser wissenschaftlichen Ausarbeitung sollen aktuelle Rechtsfragen der Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Tierarten im Zuge der Errichtung von Windenergieanlagen auf Waldflächen diskutiert werden.Die Windenergie hat sich im Laufe der vergangenen Jahre zum wichtigsten Pfeiler auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien entwickelt. Daher ist sie für die angestrebte Energiewende der Bundesrepublik Deutschland von zentraler Bedeutung. Gemäß § 1 Abs. 2 EEG ist es das Ziel, den Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2025 auf 40 - 45% zu erhöhen. Bis zum Jahr 2050 soll dieser Anteil auf mindestens 80% nach oben geschraubt werden. Um diese Zielvorgaben zu erreichen, ist auch weiterhin ein umfassender Ausbau der Windenergie von Nöten. Neben Windkraftanlagen auf hoher See, ist für Betreiber die Errichtung von Anlagen auch an Land, insbesondere in Wäldern, sehr attraktiv. Waldstandorte haben den Vorteil, dass sie meist fern ab von Wohngebieten liegen. Streitigkeiten mit der ortsansässigen Bevölkerung, aufgrund von Lärmbelästigung und Schattenwurf, werden somit vermieden. Zudem fallen Waldflächen meist mit exponierten, besonders windreichen Standorten zusammen und sorgen so für eine hohe Auslastung der Anlagen und lukrative Gewinne. Speziell die Höhenlagen der deutschen Mittelgebirge scheinen für die Windenergienutzung prädestiniert zu sein. Trotz der genannten Vorteile und einer geringeren Beeinträchtigung des Landschaftsbildes , besteht jedoch gerade in Wäldern, aufgrund der Existenz vieler verschiedener Tier- und Pflanzenarten, ein hohes Konfliktpotenzial mit dem besonderen Artenschutzrecht. Durch den Bau und den Betrieb von Windenergieanlagen können besonders schützenswerte Arten von enormen Störwirkungen, Beschädigungen ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Gefahren für ihre körperliche Unversehrtheit betroffen sein. Insbesondere der Lebensstättenschutz ist dabei ein vielfach unterschätztes Problem, das sich beim Bau einer Windenergieanlage stellt. Im Rahmen der Schaffung von Zugangswegen und der Errichtung des Anlagenfundaments werden in flächendeckendem Maße Bäume gerodet, in denen Vögel, Kleinsäuger oder Insektenarten ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten vorfinden. Die Zerstörung oder Beschädigung der Lebensstätten besonders geschützter Arten führt jedoch in vielerlei Hinsicht zu rechtlichen Problemen.
Allgemeines Verwaltungsrecht
Das Allgemeine Verwaltungsrecht von Manssen vermittelt das unabdingbare Basiswissen für jegliches Verständnis von Verwaltungshandeln - verständlich geschrieben und klar strukturiert.Ein Muss für Jurastudenten in den ersten Semestern, aber auch Studenten im Nebenfach Öffentliches Recht und Examenskandidaten zur Kurzwiederholung.
Altkleidercontainer auf privater und öffentlicher Fläche. Die Beseitigungsmöglichkeiten der Ordnungsbehörde
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 11, Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung; ehem. VFH Wiesbaden (Verwaltung), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Ordnungsbehörden haben grundsätzlich die Möglichkeit, illegal aufgestellte Objekte, PKW oder Container auf städtischen Flächen zu entfernen. Auf privaten Flächen ist dies bisher immer umstritten. Da die Handhabe für die Stadtverwaltung nur auf die öffentliche Fläche beschränkt ist, herrscht hier bisher eine Grauzone. In meiner Arbeit untersuche ich verschiedene Gerichtsurteile, befrage einige Stadtverwaltungen und erarbeite dann eine rechtssichere, praktizierbare Handlungsempfehlung.
An Analysis into the functions of political institutions in Public Law
An Analysis of Comparative Politics in Constitutional Law
An analysis of the relations between states in International Law
Analytischer Vergleich des deutschen und österreichischen Wohnungseigentumsgesetzes aus Sicht einer WEG-Verwaltung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 2,5, Berufsakademie Sachsen in Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der vorliegenden Diplomarbeit ist es, Aufschluss darüber zu geben, inwieweit sich eine WEG-Verwaltung in Deutschland von einer WEG-Verwaltung in Österreich unterscheidet. Dabei wird am Beispiel des österreichischen Wohnungseigentumsgesetzes ein analytischer Vergleich zum deutschen Wohnungseigentumsgesetz durchgeführt. Die Rechtsvergleichung beider Regelungssysteme bezieht sich speziell auf die WEG-Verwaltung und den damit verbundenen Aufgaben und Befugnissen eines WEG-Verwalters. Da jedoch die Stellung des WEG-Verwalters sowie dessen Aufgabenspektrum immens ist und den Rahmen dieser Diplomarbeit übersteigen würde, werden auf Basis einer organisatorisch gleichgestellten WEG-Verwaltung lediglich bestimmte Teile des Wohnungseigentumsgesetzes rechtsvergleichend betrachtet. Infolgedessen wird das Amt, die gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse des WEG-Verwalters beschrieben sowie abschließend auf die Willensbildung in der Gemeinschaft eingegangen.Im Ergebnis dieser Diplomarbeit soll deutlich werden, ob die Expansion einer deutschen WEG-Verwaltung nach Österreich bezüglich der rechtlichen Unterschiede beider Länder wirtschaftlich sinnvoll, oder aufgrund der eventuell zahlreichen und gravierenden Unterschiede davon abzusehen ist. Unter dieser Maßgabe fand die Beschränkung auf die genannten drei Segmente des Wohneigentumsgesetzes statt, da diese bei einer Expansion nach Österreich von enormer Bedeutung für den WEG-Verwalter sind. Anhand der durchzuführenden Rechtsvergleichung werden sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede beider Gesetzestexte erläutert sowie zusammenfassend bewertet. Die Umsetzung dessen wird im folgenden Gliederungspunkt beschrieben.
Arbitrary deprivation of property. A comparative analysis between German and South African law
Master's Thesis from the year 2014 in the subject Law - Public Law / Miscellaneous, grade: 76 Prozent, Stellenbosch Universitiy, language: English, abstract: Die Arbeit vergleicht südafrikanisches und deutsches Recht bezüglich der Entziehung von Eigentum. Sie geht der Frage nach, ab wann eine Beschränkung des Eigentums zu weit geht. Da die südafrikanische Eigentumsklausel der deutschen nachgeahmt ist, ist es interessant zu sehen, inwiefern die Auslegung der Verfassungsgerichte sich ähneln oder nicht.
Areal- und Objektnetze vor dem Hintergrund der neuesten EuGH-Rechtsprechung und des neuesten Energiebinnenmarktkonzeptes
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden war im Jahre 2006 mit einem Rechtsstreit zwischen dem Energieversorgungsunternehmen citiworks AG und dem als Landesregulierungsbehörde tätigen Ministerium für Wirtschaft und Arbeit in Sachsen betraut. Durch den Bescheid vom 12. Juli 2006 hatte die Landesregulierungsbehörde Sachsen das Energieversorgungsnetz der Flughafen Leipzig/Halle GmbH (FLH) als Objektnetz i.S.d. §110 1, 2 EnWG anerkannt. Die citiworks AG belieferte seit dem Jahr 2004 einige, auf dem Flughafengelände ansässige Unternehmen und wurde a.G. des Objekt-netzstatus der FLH vom Netzzugang ausgeschlossen. Dagegen legte sie am 17. Juli 2006 Beschwerde am OLG Dresden mit dem Hinweis darauf ein, dass die Objektnetzregelung des §110 I 1 EnWG nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sei. Da das OLG Dresden zum damaligen Zeitpunkt ebenfalls Zweifel an der Europarechtskonformität dieser Regelung hatte, legte es dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gem. Art. 234 EGV, die Frage zur Vorabentscheidung vor. Dieser urteilte, dass "[...] Art. 20 I der Richtlinie 2003/54/EG [..] einer Bestimmung wie § 110 I 1 [...] EnWG entgegensteht, nach der bestimmte Betreiber von Energieversorgungsnetzen von der Verpflichtung, Dritten freien Netzzugang zu gewähren, aus-genommen sind [...]". Infolge dieses Urteils entstanden unter Rechts-wissenschaftlern und auch Netzbetreibern (NB) Fragen hinsichtlich einer teilweisen oder vollständigen Europarechtswidrigkeit des §110 EnWG, sondern auch einer etwaigen Nachfolgeregelung.Nach einer einleitenden Beschreibung der Areal- und Objektnetze, werden u.a. das Urteil des EuGH, der daraus folgende Beschluss des OLG Dresden und das neue Energiebinnenmarktkonzept thematisiert, um Antworten auf diese Fragen geben zu können.
Art. 18 GG: Die Verwirkung von Grundrechten
Studienarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Veranstaltung: Proseminar: Rechtskritik, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Proseminararbeit im Seminar "Rechtskritik" untersucht die historische Entwicklung des Art. 18 Grundgesetz. Analysiert wird dabei die Auslegung des Begriffs der Grundrechtsverwirkung und es wird auf die rechtlichen Feinheiten eingegangen, die diesen Artikel prägen. Die Arbeit bietet eine gründliche Betrachtung und kritische Analyse dieses zentralen Instruments unserer wehrhaften Demokratie.Im Anschluss beschäftigt sich der Autor zunächst mit den Grundrechten an sich, gefolgt von einer genaueren Betrachtung von Art. 18. Dabei wird die systematische Stellung, der historische Kontext sowie die Wirkung und Bedeutung der Grundrechtsverwirkung für unsere Demokratie näher analysiert. Das Ziel der Arbeit ist dabei eine kritische Auseinandersetzung mit Art. 18 und seiner Auslegung.
Article 153 of Malaysia's Constitution and the Human Right to Non-Discrimination
Research Paper (postgraduate) from the year 2010 in the subject Law - Public Law / Constitutional Law / Basic Rights, grade: A, The University of Western Australia, language: English, abstract: The Modern Malaysia is one of the pluralistic societies that comprise of communities of different ethnic, cultural and religious perspectives. The prevailing state of affairs is as a result of the British colonial social experiments. They happened between the 18th and 20th century during which a large number of the Chinese and Indian laborers were imported to the British Malaya. This is to enable the contribution of the labor force in the various plantations and mines. Prior to the British colonization in Malaysia, the population constituted of majorly the Malays, non-Malay natives and the Orang Asli as the aboriginal people. This is with Malays being the population constituting of the majority. However, as a result of the British colonists importation of foreigners as laborers in massive numbers Malaya, the population was fundamentally altered.Following the importation of the foreign laborers in larger numbers to Malaysia during the colonization, the population of the Malaysian community underwent an alteration that saw the Chinese formation of one-third the population and the Indians forming one tenth of the total population. Malaysia is known presently as one of the multi-ethnic and multi-religious societies with an underlying objective dictated through the provisions of the article 153 of the constitution. Malaysia is one of the global most recognized countries with a multi-religious and multi-ethnic perspective with provisions supporting racism written in the constitution. The Malaysian population constitutes of the Malays as the majority making up to 50.4% of the total population, Indian 7.1%, the Chinese with 23.7%, and the indigenous population up to 11%.
Ausländerrecht. AuslR
Babyklappe und anonyme Geburt: ein Beitrag zum Schutz des (ungeborenen) Lebens?
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 11 Pkt., Universität Bielefeld (Rechtswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Öffentliches Gesundheits- und Medizinrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem medienpopulären Thema der Babyklappe und Anonymen Geburt. Bisweilen wurden diese Einrichtungen als unverzichtbare Maßnahmen zur Rettung von sicher dem Tode geweihten Neugeborenen und Kleinkindern deklariert.Zunächst stellt der Verfasser die beiden Einrichtungen vor, wobei Funktion und Zweck erläutert werden sollen. Weiter werden die potentiellen Nutzer benannt, indem Personen und Ursachen vorgestellt werden, die nach Erkenntnissen bisher als Kindesaussetzer und Gründe der Aussetzung und Tötung aufgetreten sind. Anschließend wird ein kurzer historischer Abriss über Kindesaussetzungen und die historischen Vorläufer der Einrichtungen geboten. Hier wird auf die Findelhäuserproblematik und das Versagen der sog. Drehlade in der Geschichte eingegangen.Im dritten Teil werden die Einfachrechtlichen Aspekte (in Bezug auf Betreiber und Aussetzende) dargestellt. Es wird jedoch im Rahmen des Seminars verzichtet, auf zivilrechtliche Probleme einzugehen. Vielmehr sind im Bereich des öffentlichen Rechts die strafrechtlichen Probleme von Bedeutung. Als solche kommen insbesondere die Unterhaltspflichtverletzung und die Personenstandsfälschung in Betracht.Der wesentliche Schwerpunkt liegt auf der Erörterung der verfassungsrechtlichen Probleme. Hier stellt sich als zentrale Frage, ob das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung durch den vermeintlichen Schutz des Lebens eingeschränkt werden kann. Es findet diesbezüglich eine Abwägung der Grundrechts- und Interessenkollision statt. Es wird aber ebenso auf verfassungsrechtlich verbürgte Eltern- und Familienrechte und Persönlichkeitsrechte der Mutter eingegangen, die ebenfalls eingeteilt nach Pro und Contra- Positionen bewertet werden. Insbesondere werden auch die viel zu oft außer Acht gelassenen Väter(grund)rechte im Hinblick auf die (anonyme) Adoption benannt.Im Weitren werden einige (schon bestehende) Alternativen und Lösungsvorschläge aufgezeigt, die von verschiedenen Fachleuten der Thematik angedacht wurden. Abschließend bewertet der Verfasser die Thematik.
Basistexte Öffentliches Recht. ÖffR
Basistexte Öffentliches Recht. ÖffR
Baugesetzbuch. BauGB
Beamtenrecht. BeamtR
Beamtenstatusgesetz
Beschaffung von Nutzflächen für die öffentliche Hand im Mietmodell. Zum Spannungsverhältnis zwischen ausschreibungsfreier Anmietung nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB und ausschreibungspflichtigem Bestellbau nach § 103 Abs. 3 Satz 2 GWB
Masterarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,3, Universität Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Die öffentliche Hand benötigt für die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben regelmäßig ganze Gebäude oder auch nur bestimmte Räumlichkeiten (Nutzflächen), etwa für die Nutzung als Verwaltungsgebäude, Feuerwache, Polizeiwache, Schulgebäude, etc. Für den bloßen Erwerb oder die bloße Miete von Grundstücken und vorhandenen Gebäuden sieht das Kartellvergaberecht in § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB eine Ausnahme von dem Vergaberecht vor. Mithin sind diese Vorhaben nicht ausschreibungspflichtig. Vor diesem Hintergrund greifen öffentliche Hände regelmäßig auf Mietkonstruktionen zur ausschreibungsfreien Deckung ihres immobilienwirtschaftlichen Bedarfes zurück. Dabei stellt die öffentliche Hand jedoch regelmäßig fest, dass die auf dem Markt zur Verfügung stehenden Mietobjekte im Hinblick auf ihre konkreten Bedürfnisse nicht ohne Weiteres oder gar nicht geeignet sind. Die Miete eines vorhandenen Gebäudes führt mit Blick auf die konkreten Nutzungsabsichten also vielfach zu dem Erfordernis, dass vor der Nutzung dieser Bestandsflächen noch bauliche Maßnahmen durch den Vermieter zu erbringen sind. Kommt mit Blick auf die Bedarfsdeckung sogar nur ein neues (noch nicht vorhandenes) Gebäude für die Anmietung in Betracht, stellt sich der Beschaffungsgegenstand als Vertrag über die Anmietung einer noch zu errichtenden Immobilie dar. Spannend ist in diesem Zusammenhang mit Blick auf den Wortlaut des § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB ("vorhandenen Gebäuden") die Frage, wie vergaberechtlich damit umzugehen ist, wenn die öffentliche Hand einen Mietvertrag über eine noch nicht vorhandene Immobilie abschließt und diese erst noch nach ihren Wünschen und Vorstellungen errichtet wird (sog. Bestellbauproblematik). Aus vergabe-rechtlicher Sicht drängt sich bei einer solchen Mietkonstruktion regelmäßig die Frage auf, ob die Nachfrage der öffentlichen Hand nach einer "passgenauen" (noch zu errichtenden) Immobilie zur Anmietung bereits die Tatbestandsvoraussetzungen eines öffentlichen Bauauftrages i. S. eines sog. Bestellbaus nach § 103 Abs. 3 Satz 2 GWB erfüllt oder noch unter den Tatbestand der ausschreibungsfreie Miete nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB fällt. Dieser Abgrenzungsfrage geht die Arbeit unter Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung nach.
Bewerberauswahlverfahren im öffentlichen Dienst