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"Elemente des Sachverhalts" im Sinne von Art. 3 Abs. 3 Rom I-VO
Studienarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 15, Universität Osnabrück, Veranstaltung: Schwerpunktbereich 1, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge der Globalisierung sind die Märkte in den letzten Jahrzehnten immer internationaler geworden. Marktschranken wurden abgebaut, globale Beschaffungs- und Absatzmärkte immer größer und komplexer. Grenzüberschreitende Vertragsbeziehungen sind aus dem Wirtschaftsverkehr für viele Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Parallel dazu hat auch die Parteiautonomie im Vertragsrecht an Bedeutung dazu gewonnen. Den Parteien soll die Möglichkeit eröffnet werden, diejenige Rechtsordnung zu wählen, die ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen am ehesten entspricht. Obschon die dogmatische Herleitung der Parteiautonomie unterschiedlich begründet wird, befindet sie sich nahezu auf der ganzen Welt auf einem Siegeszug und hat sich zu einem der wichtigsten Grundsätze des internationalen Vertragsrechts entwickelt. Trotz dieser Tendenz ist die Parteiautonomie im europäischen Kollisionsrecht - im wahrsten Sinne des Wortes - nicht grenzenlos: Die autonome Rechtswahl wird insbesondere dort eingeschränkt, wo ihr Eingriffsnormen (Art. 9 Rom I-VO) oder die öffentliche Ordnung (ordre public, Art. 21 Rom I-VO) entgegenstehen. Eine weitere Beschränkung wird bei Inlandssachverhalten vorgenommen; Hat ein Sachverhalt ausschließlich Bezüge zu einem einzigen Staat, können die Parteien zwar grundsätzlich eine Rechtswahl treffen, gem. Art. 3 Abs. 3 Rom I-VO bleiben die zwingenden Vorschriften des Bezugsstaates davon jedoch unberührt. Der Grund für die Beschränkungen ist, dass der Staat andernfalls der Möglichkeit beraubt werden würde, effektiv zwingendes Recht zu setzen, denn jenes könnte andernfalls von den Parteien durch eine Rechtswahl umgangen werden. Wo die Grenze zwischen einem Inlandssachverhalt und einem Auslandssachverhalt verläuft, bzw. welche Elemente des Sachverhaltes vorliegen müssen, damit ein Auslandssachverhalt anzunehmen ist, ist Quell verschiedener Interpretationen und hat zu einem über Jahrzehnte schwelenden Meinungsstreit geführt.
A Discussion of Critical Legal Studies' Claim of Legal Indeterminacy
Bachelor Thesis from the year 2015 in the subject Law - Philosophy, History and Sociology of Law, grade: 1.75, , course: Bachelor of Arts in Philosophy, language: English, abstract: This paper challenges the Critical Legal Studies (CLS) claims of legal indeterminacy. It shall use a legal formalist logic and language as its main assertion, further maintaining that the CLS claims is only grounded in ambiguity and confusion.CLS is a legal theory that challenges and overturns accepted norms and standards in legal theory and practice. They maintained that law in the historical and contemporary society has an alleged impartiality, and it is used as a tool of privilege and power - law is politics. Consequently, CLS maintained that these results to indeterminacy of law.Legal indeterminacy can be summed up as contrary to the common understanding that legal materials, statutes and case law, do not really answer legal disputes. Legal principles and doctrines, as CLS scholars claim, are said to be indeterminate, for it is riddle with gaps, conflicts, and anomalies that are widely present even in simple cases. Legal indeterminacy also rises because of the underlying political power - law is politics - that implicates law as merely a tool for oppression.This thesis shows that CLS assertions with legal indeterminacy is only grounded on ambiguity. On one hand, using the main concept of legal formalist logic and language grounded with sub-arguments: inherent generality of legal language, reasoned elaboration, and neutral principles, it refutes the CLS claims of legal indeterminacy. On the other, the paper maintains that their main reason of legal indeterminacy, 'law is politics', is merely a statement of fact that currently happens in society is sentimental and weak through counterexamples.
Allparteilichkeit in der Mediation. Eine Betrachtung der notwendigen Werte aus psychologischer und philosophischer Sicht
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Université de Fribourg - Universität Freiburg (Schweiz), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit befasst sich mit der Allparteilichkeit in einem übergeordneten Kontext. Sie macht keinen Unterschied zwischen Neutralität und Allparteilichkeit, da die Neutralität als ein Bestandteil der Allparteilichkeit angesehen wird. Der Begriff wird von der philosophischen und psychologischen Seite her erörtert. Welche (ethischen) Werte beinhaltet die Allparteilichkeit? Soll der Mediator beziehungsweise die Mediatorin bestimmte Werte verinnerlicht haben, um der Allparteilichkeit in der Mediation gewachsen zu sein? Wie kommt der Mensch zu diesen Werten? Sind sie angeboren? Hat jede Person dieselben Werte? Sind die Werte erziehungsabhängig? Wenn ja, können sie in einer späteren Lebensphase noch erworben werden? Der Begriff der Allparteilichkeit in der Mediation ist zentral, ohne diese ist eine Mediation nicht durchführbar. Allparteilichkeit bedeutet, sich den Teilnehmenden einer Mediation in gleicher Weise verpflichtet zu fühlen. Der Mediator versucht, die verschiedenen Sichtweisen in anteilnehmender Art zu verstehen und nicht zu werten. Sie vertritt alle Parteien gleichwertig und ergreift keine Partei für eine bestimmte Seite. Der Mediator ist sich bewusst, dass sie sich in puncto Ergebnis der Mediation neutral verhalten muss. Sie darf kein Eigeninteresse an einer bestimmten Lösung haben, die Parteien nicht beeinflussen, keine eigenen Ideen und Ansichten einbringen und soll alle Teilnehmenden gleich und vorurteilsfrei behandeln.Die Allparteilichkeit hat ihre Grenzen bei Unfairness der Parteien, rechtswidrigen Beschlüssen oder Entscheidungen, die ganz klar einer Partei extreme Vorteile bringen. Tritt dies ein, sollte der Mediator Stellung beziehen und dem Fortgang der Mediation oder dem erzielten Ergebnis nicht zustimmen.Diese Arbeit verfolgt zwei konkrete Ziele. In einem ersten Teil soll zunächst versucht werden zu klären, welche philosophischen und wertethischen Werte benötigt werden, um die Allparteilichkeit in einer Mediation zu leben und zufriedenstellend umzusetzen. Um die Werte zu beleuchte, wird vor allem das Buch "Ethik" von Nicolai Hartmann hinzugezogen. In dem zweiten Teil wird versucht, die Frage zu beantworten, ob diese Werte sich bei jedem Menschen finden und ob sie charakterabhängig sind. Welche Rolle spielt die Erziehung und Selbsterziehung? Mithilfe der Tiefenpsychologie erfolgt ein Klärungsversuch, welcher sich bewusst auf die Individualpsychologie nach Alfred Adler beschränkt.
Altersrente für Frauen - zu Recht ein auslaufendes Sonderrecht?
Examensarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 13 Punkte, Universität Hamburg (Fakultät für Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Sozialversicherungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Hausarbeit befasst sich mit dem § 237a SGB VI. Der Verfasser setzt sich mit dem Auslaufen der Frauenrente und der damit einhergehenden Angleichung an das Renteneintrittsalter der Männer auseinander und ordnet dieses historisch, sozialpolitisch und juristisch ein. Das deutsche Rentenversicherungsrecht ist seit seinem Bestehen einem dauerhaften gesamtgesellschaftlichen Wandel unterworfen. Die in Deutschland seit Jahrzehnten konstante Fertilitätsrate von deutlich weniger als zwei geborenen Kindern pro Frau sowie die bisherige als auch die in Zukunft zu erwartende stetig steigende Lebenserwartung zwangen und zwingen den Gesetzgeber fortwährend, Korrekturen vorzunehmen und das Rentenversicherungsrecht den Rahmenbedingungen der jeweiligen Zeit anzupassen. Seit den Anfängen der gesetzlichen Rentenversicherung sind insbesondere die Altersgrenzen für den Bezug der Regelaltersrente wesentlicher Teil rentenpolitischer Diskussionen.
Analyse der "Quaestio VII" aus der Quaestionensammlung des Azo von Bologna
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 14 Punkte, , Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit setzt sich intensiv mit den rechtlichen Problemen der Quaestio VII der Quaestionensammlung des Azo von Bologna auseinander.
Analysis on the employment law reforms under the Enterprise and Regulatory Reform Act 2013
Seminar paper from the year 2014 in the subject Law - Miscellaneous, grade: Comendation, University of the West of England, Bristol (Bristol), course: LL.M LPC, language: English, abstract: This report aims to provide an analysis on some of the employment law reforms under the Enterprise and Regulatory Reform Act 2013. The coalition government have implemented some substantial changes that have affected the way in which employment law works in practice. The changes reviewed are; the change in qualifying dismissal, the introduction of tribunal fees, ACAS mandatory conciliation and pre-termination negotiation. Methods of analysis include, obtaining information from the department for business and industry and ACAS comparing the amendments in the law with figures from the office of national statistics with a view to establishing a correlation between the reforms and the employment statistics. This report also focuses on comments from secretaries of state and legal commentators to compare the differing viewpoints and establish the potential effect against intended impacts. Results of the analysis into the reforms show that there is almost certainly an infringement on basic workers' rights. The infringements come in the form of increasing qualifying periods, introduction of tribunal fees and adding additional steps for potential claimants to complete before they can bring any claim against an employer. Commentators describe the reforms as attacks and ask questions as to access to justice. The reforms have even prompted a large employment union to bring a judicial review case against the government. This report concludes that whilst there is the potential for these reforms to have a significant detrimental effect to employees and workers individually, overall on a collective basis the benefit has greater potential to increase employment rates. The implementation of the changes has reduced the fear factor and perceived risk of hiring employees and can be seen to a raise employment statistics and have a more flexible working environment leading to a better employment relationship between employer and employee.
Anwendbares Recht im Gläubigerregress nach ROM I
Ausgewählte Probleme der Änderungen des § 6 Abs. 5 EStG durch das JStG 2024
AusSicht der Mediation
Ayatutuism. The George Akume Leadership Recruitment Model for Africa
Document from the year 2024 in the subject Law - Philosophy, History and Sociology of Law, Johannes Gutenberg University Mainz (Arts), course: African Political Philosophy, language: English, abstract: This book interrogates one of the major wrongs of the African Polity namely, the crisis of leadership recruitment. Haven fallen from a formerly epistemic purity of the past, the Nigerian state is conflict of "truth" and "facts" as opposed to falsehood/fake news. Today, poor leadership recruitment has aided corruption and instilled the culture of falsehood, propaganda and fake news. In the process created a huge gap between the anticipated gains of democracy and dividends of democracy. This Book argues that the masses in Nigeria are like boats on the volatile sea without a leadership guide and that, democratic consolidation in Nigeria suffers too often because of the problem of failure of leadership. The paper submits that, the Nigerian governance culture is fueled by kakistocratic values that appeal more to ethnic and religious supremacist tendencies than acceptable national values of truth, communality and complementarity which the George Akume leadership philosophy (Ayatutu) upholds. We submit further that, this leadership philosophy herein tagged Ayatutuism strengthens national institutions, manages diversities, establishes and sustains a Nigerian nation worth living in and dying for. Drawing lessons from this leadership recruitment model, we argue the conclusion that, in seeking the whole from the units of individuals through this leadership model, the ontological qualities of mental magnitude, spiritual depth, selflessness and incorruptibility should be made to service this commune-centric leadership model.
Beiträge zur Jagd- und Wildforschung. Jahrbuch / Jagdrecht Niedersachsen Band 2
Bernhard Windscheid und die "Begriffsjurisprudenz". Die Pandektendogmatik im späten 19. Jahrhundert
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 13, Universität Hamburg (Seminar für Römisches Recht und Vergleichende Rechtsgeschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit setzt die Arbeiten von Rückert (Beitrag zu Windscheid in Methodik des Zivilrechts) und Falk (Ein Gelehrter wie Windscheid) fort, sodass diese und jene Schrift auch die Grundlage selbiger bilden; sie vereinigt die Darstellung der zivilrechtlichen Spätpandektendogmatik am Beispiel von Bernhard Windscheid mit der Fragestellung, inwieweit die noch immer vorherrschende Kritik an der sog. "Begriffsjurisprudenz" haltbar ist.Möge dies auch nur ein Tropfen auf einen heißen Stein sein, so ist es noch erforderlich, wenn nicht sogar geboten, das Bewußtsein der Juristen der heutigen Zeit zu schärfen, dass vor dem Inkrafttreten des BGB gerade nicht eine Jheringscher Konstruktionsfanatismus herrschte, der nichts anderes kannte als den Richter als Subsumptionsautomaten, fernab jeder interessen-orientierten Einzelfallgerechtigkeit, der ausschliesslich das positiv-normative Recht predigte und von Gerechtigkeitsprinzipien und überpositiven Richtigkeits-Ansprüchen nichts hören wollte. Das Studium der Pandektendogmatik ist das Tor zu einem tieferen Verständnis nicht nur der Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunders, sondern insbesondere auch des geltenden Rechts und dessen stetiger Entwicklungskontinuität, die sich nicht durch plötzliche dogmatische Umwandlungen oder Meinungsumschwünge vollzog. Die Widerlegung dieser einseitigen und polaren Betrachtungsweise soll somit Ziel der Abhandlung neben der Darstellung der Pandektendogmatik des späten 19. Jahrhunderts am Beispiele Windscheids sein. Auch wird inzident an gegebener Stelle die Methodik des Nationalisozialismus beleuchtet, um zu zeigen, wohin grenzenlose Interessenabwägung führen kann, um die Erkenntnis zur letztlich hier vertretenen Ansicht, der Kombinationslehre von Interesse und Begriff, zu erleichtern.
Beyond Borders, Beyond Certainty. A Critical Analysis of Legal Frameworks for Sovereign Wealth Fund Investments
Essay from the year 2024 in the subject Law - Miscellaneous, grade: -, , language: English, abstract: Sovereign Wealth Funds (SWFs), currently wielding over $10 trillion in assets, navigate a complex legal landscape during cross-border investments (International Monetary Fund (IMF), 2023). This intricate tapestry, lacking explicit treaty protections and riddled with diverse domestic frameworks, exposes them to unique challenges (Deutser & Kotsch, 2022). This Article delves into this labyrinth, offering a critical analysis interwoven with practical solutions, sophisticated legal considerations, and an exploration of emerging technologies' impact. Recognizing the multifaceted nature of SWFs and the legal tapestry surrounding them, the analysis dissects existing frameworks' limitations (Fidler, 2019), proposes potential legal reforms and harmonized investment treaties (Drezner, 2022), and examines dispute resolution mechanisms for fostering trust (Schmitthoff, 2018). Exploring the applicability of customary international law (Cassese, 2010), emerging legal doctrines (Miles & Rajwani, 2023), and investor-state arbitration (Shearer & Grimmer, 2020), the Article navigates the evolving legal landscape. Further, it examines the impact of blockchain and artificial intelligence on SWF investments and legal frameworks (Chen & Lu, 2023). Ultimately, this Article aims to weave a more resilient tapestry of international investment protection for SWFs, promoting responsible investment, and economic growth, and safeguarding the interests of both SWFs and host countries.
Beyond Salomon. Time to Rethink the Limited Liability Shield?
Essay from the year 2024 in the subject Law - Miscellaneous, grade: -, , language: English, abstract: The Salomon v Salomon & Co Ltd [1897] decision established the principle of separate legal personality, granting duly incorporated companies distinct identities from their owners. This landmark judgement hailed as a cornerstone of modern business, empowered companies to attract investment and expand through limited liability protections for shareholders. This "corporate veil" fostered economic growth and entrepreneurial spirit. However, concerns emerged about potential abuse and limitations on accountability. Unlimited liability shielded individuals from responsibility for their actions, potentially enabling injustice and even fraud. Recognizing these concerns, courts have developed exceptions to pierce the veil in specific situations, such as injustice, unfairness, agency, group enterprise, tax evasion, and concealment 'façade or sham'. Legislations, such as the Companies Act and Insolvency Act offer additional frameworks regarding fraudulent trading and wrongful trading. This Article critically analyzes the principle, exploring its benefits and drawbacks. It proposes reforms to address emerging issues, such as human rights abuses, environmental damage, and algorithmic bias while striving for a balance between promoting responsible corporate conduct and fostering a dynamic economy. Ultimately, this Article advocates for ongoing dialogue and nuanced solutions to ensure the principle serves the interests of businesses, investors, and society at large.
Bonn ist nicht Weimar. Folgerungen aus den (vermeintlichen) Schwächen der Weimarer Verfassung
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: Vollbefriedigend (11 Punkte), Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Seminararbeit wird herausgearbeitet, inwieweit der These "Bonn ist nicht Weimar" zuzustimmen ist. Es stellen sich folgende Fragen: Hat der Parlamentarische Rat an den richtigen Stellen dazugelernt oder ist eher das Gegenteil der Fall? Ist die Umsetzung gelungen? Dabei wird immer die Sichtweise des Parlamentarischen Rates (1948-1949) und die Rekonstruktion seiner Entscheidungen maßgebend sein.Der Inhalt dieser Arbeit wird nach einer Einführung zum historischen Hintergrund der Vergleich von WRV und GG aus der Sicht des Parlamentarischen Rates sein. Besondere Aufmerksamkeit erhalten bei der Bearbeitung die Institutionen Reichspräsident und Bundespräsident, Reichstag und Bundestag (in Verbindung mit den Regierungen) und die Elemente der direkten Demokratie. Auf die anderen Elemente (Reichsrat und Bundesrat sowie der Schutz der Verfassung) wird in Form einer kurzen Übersicht eingegangen. Zuletzt wird in dieser Seminararbeit anhand der gewonnenen Einblicke erörtert, inwieweit der Versuch, eine Grundlage für einen funktionierenden demokratischen Staat zu schaffen, gelungen ist und in wie weit dabei aus den (vermeintlichen) Schwächen der WRV gelernt wurde.
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog KBA-Langfassung, gebunden
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Polizeifassung, gebunden
Ciceros Rede für Lucius Cornelius Balbus
Codex Hammurabi
Corporate Social Responsibility of Oil Multinationals in Nigeria. Human Rights, Sustainable Development and the Law
Master's Thesis from the year 2014 in the subject Law - Miscellaneous, grade: 1C, University of Stirling (School of Arts and Humanities - Division of Law and Philosophy), course: LLM International Energy Law and Policy, language: English, abstract: Decades of irresponsible oil exploitation in the Niger Delta have caused a water and air pollution which does not have many comparisons anywhere else. In an already fragile country as Nigeria, characterised by weak democratic institutions and poor economic governance, this situation has led to increasing discontent and violence towards both the government and the oil multinationals. These two actors co-operate for the maximisation of oil profits and revenues while, at the same time, excluding local host communities from the participation in the oil development projects, preventing them to achieve a sustainable development, violating their Human Rights, and compromising their livelihoods.This paper analyses the legal framework of Nigeria in the oil sector and the peculiarities of the country in order to provide a critical overview of the issues, demonstrating that the amendment of the domestic Acts dealing with the topic, as well as the remediation to the damages caused by the oil multinationals, are no longer deferrable. The final aim is to suggest a pattern to sustainable oil development which, by means of applying the concepts of Corporate Social Responsibility, would help to quell the conflict, to improve the standards of life of local people, and to make Nigeria emerge as a socio-environmentally responsible African resource-rich country.
Das "Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb" im Staatshaftungsrecht - unter besonderer Berücksichtigung von Betriebsschließungen in der COVID-19-Pandemie
Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 9,00, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Seminararbeit befasst sich mit Betriebsschließungen im Rahmen der Covid 19 Pandemie. Die Corona-Pandemie ist eine Ausnahmesituation, in der der Staat mit angeordneten Betriebsschließungen in die wirtschaftliche Betätigung von Gewerbetreibenden eingegriffen hat. Dabei hat der Gesetzgeber bereits beim Entwurf zum Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht erkannt, dass die angeordneten Betriebsschließungen zu massiven Verlusten führen. Diese Seminararbeit widmet sich deshalb der Frage, ob das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb im Hinblick auf die ergangenen Betriebsschließungen während der Corona-Pandemie durch das Staatshaftungsrecht, nach momentaner Rechtslage hinreichend geschützt wird, oder ob der Gesetzgeber in der Pflicht ist, gesetzgeberisch tätig zu werden.
Das anwaltliche Erfolgshonorar. Vergütungsansprüche des Rechtsanwalts unter der aufschiebenden Bedingung des Erfolgs der anwaltlichen Bemühungen
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Universität zu Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Bis zum 1.7.2008 galt auf deutschem Boden ein absolutes Verbot der erfolgsbasierten Vergütung im anwaltlichen Berufsrecht. Die gesetzliche Grundlage fand das Verbot in §49b Abs.2 S.1 BRAO. In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.12.2006 erklärte das Gericht das ausnahmslose Verbot der erfolgsabhängigen Vergütung für verfassungswidrig. Nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit hat das Gericht die Norm als geeignet und erforderlich erachtet um bestimmte Interessen des Gemeinwohls zu sichern. So soll durch das Verbot die anwaltliche Unabhängigkeit gewahrt, der Rechtssuchende vor Übervorteilung durch überhöhte Vergütungssätze geschützt und die prozessuale Waffengleichheit aufrechterhalten werden.Aufgrund dieser Legitimationsgründe ging das Gericht von der Erforderlichkeit und Geeignetheit der Norm aus. Dennoch wurde das Totalverbot als unangemessener Eingriff in den Schutzbereich der verfassungsrechtlich geschützten Berufsfreiheit aus Art. 12 GG erachtet. Es wurde festgestellt, dass ein derartiges Verbot eine erhebliche Beeinträchtigung der Wahrnehmung und Durchsetzung der Rechte des Rechtssuchenden darstellt. Obgleich die Norm dem Schutze des Mandanten dienen soll, kommt eine derartige Fassung dem Einzelnen gerade nicht zugute. Das Verfassungsgericht beauftragte den Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2008 eine Neuregelung zu schaffen, wonach gewisse Ausnahmetatbestände der erfolgsabhängigen Vergütungsvereinbarung im Anwaltsvertrag zulässig sein sollen. Insbesondere der Fall, dass ein Rechtsanwalt mit der Vereinbarung einer erfolgsbasierten Vergütung besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers Rechnung trage, die diesen sonst davon abhielten, seine Rechte zu verfolgen, ist dabei zu berücksichtigen. Bei diesem Regelungsauftrag wurde dem Gesetzgeber ein weites Ermessen eingeräumt, indem ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass auch die Möglichkeit [...]
Das bedingungslose Grundeinkommen als Grundlage der gesellschaftlichen generationsübergreifenden Resilienz. Probleme und Voraussetzungen für die rechtliche Absicherung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,00, Sales Manager Akademie Wien, Veranstaltung: Recht für Nichtjuristen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit setzt sich mit den Problemen und Voraussetzungen für die rechtliche Absicherung eines bedingungslosen Grundeinkommens auseinander. Wiederkehrende Wirtschaftskrisen, die Instabilität des Ölpreises, der Wirtschaft und politischen Gegebenheiten erfordern ein Umdenken und einer Stärkung der Widerstandsfähigkeit auf Makro- wie Mikroebene. In einem Umfeld der Instabilität und zunehmender Komplexität die Existenzgrundlage für die Gesellschaft und deren nachfolgenden Generationen zu sichern, erfordern nicht nur eine Bewusstseinsveränderung, sondern darüber hinaus auch den Willen, Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz zu setzen.Rudolf Steiner geht von der Ichentwicklung des Menschen bzw. der Menschheit aus. Die Weiterentwicklung sowohl des einzelnen Individuums wie auch der Menschheit bewegt sich im Gesetz der Individualisierung - wenngleich bei den einzelnen Völkern wie auch beim Individuum in unterschiedlicher Geschwindigkeit. Dies ist der Grund dafür, dass alle, auch die gut gemeinten Maßnahmen vielleicht noch hier und da und für kurze Zeit wirken - wie etwa die so genannten Motivationen, aber keine dauernden oder langfristigen Erfolge bringen.Sie kehren sich gerade dann ins Gegenteil um, wenn sie auf selbständige und eigenverantwortlich arbeitende Mitarbeiter treffen, die man zum Erhalt des Betriebes benötigt, welche aber natürlich den Zweck der Motivation erkennen. Allerdings werden die Zusammenhänge, dass die Motivation, auch die rein materielle nur auf den Geldstrom bedachte Entlohnung gegen den Entwicklungsstrom der Individualisierung und damit gegen ein höheres Entwicklungsgesetz läuft, heute noch wenig durchschaut.
Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz und seine Folgen für die Polizei
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,3, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Köln (Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung), Veranstaltung: Eingriffsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bewegung "Black Lives Matter" löste nach dem Tod von George Floyd in der ganzen Welt Proteste aus, auch in Deutschland. Es tauchten dadurch vermehrt Handyvideos auf, die angeblichen Rassismus und daraus resultierende Gewalt durch Polizeibeamte zeigten. Ausgelöst wurde dadurch eine politische und gesellschaftliche Diskriminierungsdebatte in Deutschland. Im Rahmen dieser Debatte beschloss die Berliner Landesregierung das bereits längerfristig geplante Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Ziel dieses Gesetzes sei es Schutz vor Diskriminierung, insbesondere durch Behörden und Institutionen, wie z.B. der Polizei, sicherzustellen. Es stellt sich daher die Frage, inwieweit das Bewusstsein der deutschen Bevölkerung im Hinblick auf Diskriminierung ausgeprägt ist und sich dieses ggf. durch bestimmte Ereignisse entwickelt hat. Darüber hinaus wird thematisiert, inwieweit die Menschen in Deutschland überhaupt Diskriminierung erfahren und auf welche Merkmale dies begründet scheint. Die Frage, welche Rolle die Polizei in den Diskriminierungsstatistiken einnimmt und ob die Bürger und Bürgerinnen innerhalb ihrer Polizei ein Problem mit Diskriminierung sehen, wird ebenfalls erörtert. In einem weiteren Abschnitt dieser Arbeit wird die Entstehung des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes aufgegriffen. Die Frage, die sich in diesem Bearbeitungspunkt stellt, ist ob die politische und gesellschaftliche Debatte um den Tod von George Floyd dazu geführt hat, dass ein solcher Gesetzesentwurf verabschiedet wurde oder ob nicht europäische Vorgaben und Richtlinien zwangsläufig dazu geführt haben, dass die Berliner Landesregierung dazu genötigt war, ein neues Diskriminierungsschutzgesetz zu verabschieden.